Justiz

Landgericht Hamburg

AJEL (CC0), Pixabay
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Landgericht Hamburg

Beschluss

Az.: 412 HKO 13/20

In der Sache

1) Jürgen Jaeckel, Augustenstraße 40, 93133 Burglengenfeld
– Antragsteller –

2) Ursula Jaeckel, Osterbühlstraße 7, 93158 Teublitz
– Antragstellerin –

3) Peter Jaeckel, Augustenstraße 40, 93133 Burglengenfeld
– Antragsteller –

Prozessbevollmächtigter zu 1 – 3:
Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München

gegen

Frank H. Albrecht, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
– Antragsgegner –

beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 12 für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Nevermann am 29.04.2020:

Diese Sache wird mit den in nachstehender Aufstellung ab Ziffer 4 folgenden weiteren Sachen bzgl. der

AVW Immobilen AG, Hamburg
(Spruchverfahren)

verbunden.

Das Aktenzeichen 412 HKO 13/20 führt.

II.

Zum gemeinsamen Vertreter wird als Beteiligter zu 57) bestellt:

Herr Rechtsanwalt
Jobst von Werder, LL.M.
Ballindamm 26
20095 Hamburg

III.

Dem Antragsgegner werden sämtliche Antragsschriften der vorstehenden Antragsteller mit diesem Beschluss zugestellt. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, zu den Einwendungen der Antragssteller gegen die Höhe der Barabfindung und der Ausgleichszahlung gemäß den §§ 7 II und 7 III SpruchG unter Beifügung der dort genannten Unterlagen binnen einer Frist von 3 Monaten gemäß den §§ 7 II und III SpruchG Stellung zu nehmen.

Dr. Nevermann
Vorsitzender Richter am Landgericht

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