So einfach könnte man auch das Ergebnis des gestrigen Prozesses vor dem Landgericht Hamburg bezeichnen. Unsere User wissen seit Jahren, dass wir Ungerechtigkeiten hassen, da dürfte es jedem Leser klar sein, dass wir diesen Vorgang des gestrigen Tages nicht so im Raum stehen lassen werden.
Für uns war das ein surrealer Termin, denn eigentlich hätte der Richter, hätte er nach Recht und Gesetz gehandelt, den Prozess nach 15 Minuten abbrechen müssen. Grund dafür war unser Antrag, dass die klagende Partei keine Originalvollmacht ihrer Mandantin vorlegen konnte. In den Auswirkungen dieser Nichtvorlage einer Originalvollmacht ist eben die ZPO eindeutig.
Tatsache ist aber auch, dass man merkte, dass dem Richter das gesamte Verfahren möglicherweise unangenehm war und er das schnellstmöglich vom Tisch haben wollte. Den Gefallen haben wir ihm dann nicht getan.
Wir wollen eine gerichtliche Entscheidung in der Sache. Wir wollen, dass dieses Verfahren insgesamt auf den Prüfstand einer unabhängigen Instanz kommt.
Vermeiden wollte der Richter, so unser Eindruck, auch, dass über den Grund des Verfahrens diskutiert wird. Auch den Gefallen haben wir dem Gericht nicht getan, denn in einem öffentlichen Prozess sind solche Sachverhalte auch zu erörtern. Egal, ob dem Richter das gefällt oder auch eben nicht.
Ein Urteil hat der Richter gestern nicht gesprochen, aber im Sitzungsprotokoll klar festgehalten, dass alle unsere Vorwürfe korrekt sind und als nachgewiesen gelten. Der Richter hat nun einzig und alleine zu entscheiden, ob ein Bericht über den Vorgang mit all diesen Fakten die Klägerin in einer Form beeinträchtigen könnte, dass sie dies nicht hinnehmen muss.
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