Das Landgericht Itzehoe hat die Comdirect Bank auf Schadensersatz verurteilt. Der Anleger des Lloyd Schiffsfonds LF 87 Best of Shipping bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung.
Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping: Unzureichende Aufklärung
Der Anlageberater der Comdirect Bank hatte dem Anleger, der lediglich eine mittlere Risikobereitschaft sowie moderate Renditewünsche hatte, den Dachfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I angeboten. Der Anlageberater erklärte, dass es keine wesentlichen Risiken gäbe. Etwaige Risiken des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping seien durch die Streuung auf die vielen Schiffsbeteiligungen erheblich minimiert. Auch den Emissionsprospekt des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping hat der Anleger erst am Tage der Vertragsunterzeichnung erhalten.
Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping: Urteil entspricht ständiger BGH Rechtsprechung
Das Urteil des Landgerichts Itzehoe entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Nach dieser höchsten Rechtsprechung muss ein Anlageberater seinen Kunden anleger- und anlagegerecht aufklären. Er muss also die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen und ihm eine entsprechende Kapitalanlage empfehlen. Für einen sicherheitsorientierten Anleger war die Beteiligung an dem Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping deshalb von vornherein auszuschließen. Dem Bundesgerichtshof folgend hat das Landgericht Itzehoe dann die Comdirect Bank auf Schadensersatz verurteilt.
Jochen Resch
Kommentar hinterlassen