Das Kölner Landgericht hat am Dienstag die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für grundsätzlich strafbar erklärt.
In einem Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der ein Kind beschnitten hatte, zwar frei. Doch einzig aus dem Grund, weil der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich werden Beschneidungen ab sofort als rechtswidrige Körperverletzung betrachtet. In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten.
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