Im Rahmen des Strafverfahrens 22 KLs – 2 Js 933/10 – 27/14, hat das Landgericht Krefeld die zuvor angeordneten vermögenssichernden Maßnahmen gemäß § 111i Abs. 3 StPO durch Beschluss vom 18.08.2014 (rechtskräftig seit demselben Tage) für die Dauer von drei Jahren aufrecht erhalten.
Personen, die im Auftrag der Unternehmen MMC Medialog Marketing Company in Krefeld oder FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG in Krefeld von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Zivilrechtswege durchzusetzen.
Es ist zu beachten, dass durch eine etwaige Insolvenz des Schuldners unter Umständen ein erheblicher Forderungsausfall eintreten kann.
Soweit die Verletzten wegen ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung über die gesicherten Vermögenswerte nicht verfügen, erwirbt mit Ablauf der Dauer von drei Jahren der Staat die gesicherten Vermögenswerte (§ 111i Abs. 5 StPO).
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Landgerichts Krefeld und der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.
Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
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