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Landgericht Leipzig – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Sachsenmilch Aktiengesellschaft

IO-Images (CC0), Pixabay
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Landgericht Leipzig

01 HK O 2568/​21

In dem beim Landgericht Leipzig, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 2568/​21 nach § 1 Nr. 3 SpruchG anhängigen Spruchverfahren wegen Bestimmung der Barabfindung von Minderheitsaktionären der Sachsenmilch Aktiengesellschaft (HRB 3102 AG Dresden), deren Aktien durch Beschluss in der Hauptversammlung vom 09.09.2021 auf den Hauptaktionär übertragen worden sind (§§ 327 a bis 327 f AktG), ist als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden Minderheitsaktionäre bestellt worden:

Dr. Helmut Kaiser
Burggartenstraße 33
73240 Wendlingen

 

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