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Landgericht Leipzig verhindert erneut Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus den Registerbekanntmachungen

RyanMcGuire (CC0), Pixabay
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Timo Sillober CEO finden wir immer noch nicht in den Registerbekanntmachungen. Natürlich hätten wir den entsprechenden amtlichen Nachweis gerne als Belegtatsache hier gepostet, aber ein Urteil des LG Leipzig gegen unsere Redaktion macht dies nach wie vor unmöglich.

Das unglaubliche Urteil hatte Mathias Hammer erstritten, denn er wollte nicht, dass wir den Ort veröffentlichen, der oft in amtlichen Dokumenten mit ihm in Verbindung steht. Dass ein Gericht überhaupt solch eine Entscheidung trifft, ist aus unserer Sicht ein Skandal, denn wer gibt einem Richter bitteschön das Recht, amtliche Dokumente zur Veröffentlichung zu verbieten?

Man muss dazu auch wissen, dass diese Angaben ja von Mathias Hammer selber stammen, nicht von Irgendjemandem willkürlich dort eingefügt worden sind. Erstaunlich ist auch, dass Mathias Hammer eine Korrektur in den amtlichen Dokumenten bis zum heutigen Tage nicht hat vornehmen lassen. Warum eigentlich nicht Herr Hammer?

Wir kennen die Beweggründe von Mathias Hammer nicht, möglicherweise hat Mathias Hammer ja die Befürchtung, dass unzufriedene Kunden dann vor seiner Haustür stehen, um das man überspitzt zu sagen. Möglicherweise wollte er uns aber auch nur „ärgern“. Dass ein Landgericht, angeblich unabhängige Richter, dies mitmachen, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Timo Sillober ist nach Angaben des Unternehmens EKD

FireShot Capture 149 – timo sillober – Google Suche – www.google.com

Warum wir das dann bis heute nicht dokumentiert in den Registerbekanntmachungen finden, wissen wir nicht. Natürlich hätten wir dazu beim Unternehmen EKD anfragen können, aber von dort bekommen wir leider keine Antwort auf unsere Anfragen, selbst über deren Rechtsanwalt nicht. Möglicherweise sind wir zu kritisch.

Möglicherweise, Spekulation, liegt es aber auch daran, dass Timo Sillober so eine Art CEO auf Probe ist. Da kommt die Eintragung dann später, wenn er die mögliche Probezeit dann überstanden hat. Wir wünschen es ihm natürlich von ganzem Herzen.

Natürlich könnten wir das amtliche Dokument dann auch „verfälschen“, indem wir den Wohnort? von Mathias Hammer streichen, aber wir verfälschen keine amtlichen Dokumente. Dafür möge man bitte Verständnis haben.

Aus unserer Sicht hat sich Mathias Hammer keinen Gefallen damit getan, aber das wird er vermutlich dann später selber merken, denn solche Urteile spornen uns natürlich an, weitere investigative Recherche zu betreiben.

Mittlerweile haben wir sogar Informanten von MA, die mal bei dem Unternehmen waren, aber es sind Informationen, die wir unter „nice to know“ sehen, denn veröffentlichen werden wir diese Informationen nicht. Es geht um Verträge mit dem Vertrieb und auch Provisionsabrechnungen mit Vertriebspartnern. Brisantes Material sicherlich, aber das sehen wir dann auch als Geschäftsgeheimnisse an.

Wir werden uns in den nächsten Wochen dann einmal verstärkt mit der Person Mathias Hammer befassen und einige Artikel nach unserer erfolgten Recherche hier veröffentlichen.

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