Der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim kann am 24. Oktober in Leipzig beginnen. Das Oberlandesgericht in Dresden lehnte seine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrag am Freitag ab.
Der Ärger ist damit aber längst nicht beigelegt, denn die Verteidiger von Gil Ofarim gehen nun vor das Bundesverfassungsgericht. Wann und ob dieses dann in der Sache entscheiden wird, das ist nicht vorhersagbar.
Ofarim sollte sich diesem Prozess stellen, denn er ist die Person, die diesen gesamten Vorgang zu verantworten hat. Er sollte zu seiner Verantwortung stehen.
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