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Landgericht Mannheim – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters 4 basebio AG

qimono (CC0), Pixabay
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Landgericht Mannheim

23 O 10/​21 AktG

Im Spruchverfahren gegen die 4basebio UK Societas (vormals 4basebio SE) vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, 25 Norman Way, Over, Cambridge, Cb24 5QE, United Kingdom, wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, RAe Dreier Riedel Partnerschaft mbH, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf zum Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestimmt.

 

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