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Landgericht München erlässt keine einstweilige Verfügung in Sachen Oktoberfest Markenschutz

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Ob die Stadt mit dieser Entscheidung gerechnet hatte, wissen wir nicht, aber natürlich ist das zunächst einmal auch nur eine Etappe im anstehenden Kampf zwischen David und Goliath.

Unseren Informationen nach hat das LG München nun einen Verhandlungstermin in der Sache selber bestimmt, um sich die Argumente der beiden Parteien dann auch einmal vor Gericht anzuhören. Prima, denn aus unserer Sicht wäre es nicht nachvollziehbar gewesen, wenn man hier nicht genau diesen Verhandlungstermin anberaumt hätte.

Nun wird man sich also vor dem Landgericht München treffen. Kläger und Beklagte werden sich dann da gegenüberstehen, zumindest deren Rechtsanwälte. Wie dieser Termin dann ausgeht, wird keiner der beteiligten Parteien heute wissen.

Wir sind aber der Meinung, dass der Begriff „Oktoberfest“ nicht schutzwürdig ist, wohl aber der Begriff „Münchner Oktoberfest“, nur darum geht es in der Auseinandersetzung nicht. Wir mögen uns gar nicht vorstellen, welche Abmahnwelle auf Veranstalter zukommen würde, wenn das Gericht zu Gunsten der Kläger entscheiden würde. Den Prozess werden wir weiterhin beobachten.

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