Startseite Vorsicht Anlegerschutz Landgericht München I – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Anlegerschutz

Landgericht München I – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Landgericht München I

Bekanntmachung

Az. 5 HK O 4509/​21

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der OSRAM Licht AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, Wittelsbacherstraße 20, 80469 München, Tel.: 089/​23 888 325 15

 

Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...