Landgericht München IBekanntmachungAz. 5 HK O 15162/20 Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der AUDI AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Volkswagen AG. Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Dr. Krenek |
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