Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 3. September 2024 den Haftbefehl gegen Dr. Markus B. im Zusammenhang mit dem „Wirecard“-Skandal aufrechterhalten. Der Angeklagte hatte zuvor am 17. Juli 2024 einen Antrag auf mündliche Haftprüfung gestellt, der am 19. August 2024 verhandelt wurde.
Dr. Markus B. befindet sich seit dem 22. Juli 2020 in Untersuchungshaft. Die Kammer entschied, dass die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen und deren Fortsetzung verhältnismäßig ist.
Dringender Tatverdacht weiterhin gegeben
Die Strafkammer bestätigte den dringenden Tatverdacht bezüglich der im Haftbefehl genannten Vorwürfe, insbesondere des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Nach einer vorläufigen Würdigung der Beweisaufnahme stellte das Gericht fest, dass das sogenannte TPA-Geschäft mit den drei Geschäftspartnern nicht existiert habe und dass keine Gelder von einem Treuhänder für die Wirecard AG verwaltet wurden. Die bisherige Verteidigung von Dr. Markus B. konnte im Hinblick auf diese Vorwürfe nicht bestätigt werden.
Auch der Tatvorwurf der Marktmanipulation durch eine unrichtige Ad-hoc-Mitteilung scheint nach dem aktuellen Stand der Beweisaufnahme nachweisbar.
Keine Rechtfertigung für die gewährten Darlehen
In Bezug auf die Untreuevorwürfe stellte das Gericht fest, dass es bisher keinen plausiblen Grund gab, Darlehen ohne jegliche Sicherheiten an bestimmte Unternehmen auszuzahlen.
Fortbestehende Haftgründe
Das Gericht sieht weiterhin sowohl den Haftgrund der Fluchtgefahr als auch den der Verdunkelungsgefahr gegeben. Trotz der langen Dauer der Untersuchungshaft wurde festgestellt, dass die hohen Anforderungen an eine zügige Verfahrensführung erfüllt wurden und die Fortsetzung der Untersuchungshaft verhältnismäßig bleibt.
Dr. Markus B. bleibt somit weiterhin in Untersuchungshaft.
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