Landgericht München II/Abteilung für Strafsachen
W5 KLs 65 Js 13384/14
Sie wurden vermutlich bereits darüber informiert, dass Sie / Ihre Mandantschaft als Verletzte(r) im Strafverfahren gegen Martina Kaiser in Betracht kommen und die Sicherstellung der im Verfahren gesicherten Vermögenswerte für drei Jahre ab Rechtskraft des Urteils aufrecht erhalten wurde. Ggf. haben Sie auch bereits Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung o.ä. gestellt. Hiermit wird Ihnen nun mitgeteilt, dass das Urteil des LG München II vom 27.07.2016 seit 28.04.2017 rechtskräftig ist. Damit beginnt die o.g. Drei-Jahres-Frist zu laufen. Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist fallen die Vermögenswerte dem Staatsfiskus zu und werden verwertet, soweit nicht durch Verletzte ein Zugriff erfolgt ist bzw. die Verletzten auf andere Weise durch die Verurteilte befriedigt wurden. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben grundsätzlich unberührt.
Landgericht München II
W5 KLs 65 Js 13384/14 Anklage gr.Strafkammer
Öffentliche Zustellung
An unbekannte Geschädigte, werden Schriftstücke vom 02.06.2017 öffentlich zugestellt.
Die Schriftstücke können in den Räumen d. Abteilung für Strafsachen des Landgerichts München II, Nymphenburger Straße 16, 80335 München, Zimmer 687 6. Stock, eingesehen werden.
Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. München II, 11.07.2017
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