Das Landgericht München II hat am 18.Juli 2024 ein Urteil in einem aufsehenerregenden Fall von Drogenhandel gefällt. Der 22-jährige Angeklagte Philipp W. wurde von der 2. Großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Tatvorwürfe und Beweise:
– Der Angeklagte betrieb im Raum Starnberg einen umfangreichen Handel mit verschiedenen Betäubungsmitteln, darunter Kokain, Amphetamin und Marihuana.
– In seiner Wohnung wurden erhebliche Mengen Rauschgift sowie ein griffbereites Pfefferspray gefunden.
– Die Beweise stützten sich hauptsächlich auf die Ergebnisse einer Wohnungsdurchsuchung und das teilweise Geständnis des Angeklagten.
Rechtliche Bewertung:
Das Gericht wertete die Taten als bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis.
Strafzumessung:
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer:
– Fehlende Vorstrafen des Angeklagten
– Seine Therapiebereitschaft
– Die Zustimmung zur formlosen Einziehung sichergestellter Wertgegenstände
Strafverschärfend wurden gewertet:
– Die Menge und Vielfalt der gehandelten Betäubungsmittel
– Der hohe Wirkstoffgehalt der Drogen
Besonderheiten des Verfahrens:
– Die Vorsitzende Richterin Marion Tischler appellierte in ihrer Urteilsverkündung an den Angeklagten, die anstehende Therapie als Chance zur Abkehr von der Kriminalität zu nutzen.
– Das Urteil wurde am Abend um 20:00 Uhr verkündet, was für eine längere und intensive Beratung des Gerichts spricht.
Rechtsmittel:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung.
Hintergrundinformationen:
– Der Fall unterstreicht die anhaltende Problematik des Drogenhandels im Großraum München.
– Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe in Kombination mit einer Therapieanordnung zeigt den Ansatz der Justiz, sowohl die Strafverfolgung als auch die Rehabilitation von Tätern zu berücksichtigen.
– Die Einziehung von Wertgegenständen ist eine gängige Praxis, um den finanziellen Anreiz für Drogenhandel zu minimieren.
Das Urteil und der Prozess werden voraussichtlich in Fachkreisen und der Öffentlichkeit weiter diskutiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Drogenpolitik und des Strafvollzugs bei jungen Tätern.
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