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Landgericht München II W5 KLs 65 Js 13384/14

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Landgericht München II W5 KLs 65 Js 13384/14

In dem Strafverfahren gegen

Kaiser Martina Helga (geb. Kaiser), geboren am 21.10.1966 in Selb, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft:

Verteidiger:

Rechtsanwalt Bärnreuther Christian, Kaiserstraße 14, 80801 München, Gz.: 81/16 CB11 ts,

Rechtsanwalt Dr. Borchert Hermann, Heßstraße 90, 80797 München, Gz.: 0798B15 Ma,

wegen Betruges

erlässt das Landgericht München II – 5. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – durch die unterzeichnenden Richter am 15.09.2016 folgenden

Beschluss

(gemäß § 111i Abs. 3 Satz 1 StPO)

 

1. Der Arrestbeschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2015, ER II Gs 6530/15, wird für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils vom 27.07.2016 bis zur Höhe eines Betrags von EUR 1.971.411,41 aufrechterhalten.
2. Folgende nach §§ 111 b, 111 c Abs. 1 bis Abs. 3 StPO vollzogenen Beschlagnahmen bleiben für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils vom 27.07.2016 aufrechterhalten:
a) Forderungen aus allen bestehenden und künftigen Geschäftsverbindungen, insbesondere den Konten

DE30721500003163814167,

DE75721500003165397658,

DE36721500003165326871,

DE34721500003165412655,

DE59721500003165420062,

DE29721500003163808656,

bei der Sparkasse Ingolstadt, Rathausplatz 6, 85049 Ingolstadt
b) Forderungen aus allen bestehenden und künftigen Geschäftsverbindungen, insbesondere dem Konto

DE16760300800220480620,

bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Standort Frankfurt am Main, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt
c) Forderungen aus allen bestehenden und künftigen Geschäftsverbindungen, insbesondere den Konten

DE12721400520196614200,

DE82721400520196614201,

DE82721400520196614204,

bei der Commerzbank AG, CoC Pfändungen, Breite Straße 10, 40213 Düsseldorf
d) Forderungen aus allen bestehenden und künftigen Geschäftsverbindungen, insbesondere dem Konto

AT912032012402003582,

bei der Sparkasse Oberösterreich, Oberer Stadtplatz 24, A-4780 Schärding
e) Forderungen aus allen bestehenden und künftigen Geschäftsverbindungen, insbesondere dem Konto Nr.

851056929,

bei der Oberbank AG, Silberzeile 12, A-4780 Schärding
f) Sicherungshypothek über EUR 1.400.000,- als lfd. Nr. 13 in Abt. III des Grundbuchs von Gerolfing Band 65 Bl. 2985 bei dem Amtsgericht Ingolstadt an Flurstück-Nr. 321/3
g) Sicherungshypothek über EUR 500.000,- als lfd. Nr. 14 in Abt. III des Grundbuchs von Gerolfing Band 65 Bl. 2985 bei dem Amtsgericht Ingolstadt an Flurstück-Nr. 321/3
h) Forderung auf Rückübertragung der nicht oder teilweise valutierten, in Abteilung III im Grundbuch von Gerolfing, Band 65 Blatt 2985, Flurstück-Nr. 321/3 und 321/8, unter lfd. Nr. 12 zugunsten des Drittschuldners eingetragenen Buchgrundschuld sowie auf Auszahlung aus der bestellten Grundschuld in Verbindung mit der Sicherungsabrede mit dem Drittschuldner, bei der Adaxio AMC GmbH, Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden
i) Forderung auf Rückübertragung der nicht oder teilweise valutierten, in Abteilung III im Grundbuch von Gerolfing, Band 65 Blatt 2985, Flurstück-Nr. 321/3 und 321/8, unter lfd. Nr. 6-11 eingetragenen Buchgrundschulden sowie auf Auszahlung aus den bestellten Grundschulden in Verbindung mit der Sicherungsabrede mit der Drittschuldnerin Heindl Anita, geb. Lamprecht, geb. 15.06.1958, Kastanienstraße 6, 85049 Ingolstadt
j) sämtliche Ansprüche und Rechte aus allen Versicherungsverträgen, insbesondere aus dem Vertrag Nr. L 211066.243.012, gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
k) sämtliche Ansprüche und Rechte aus allen Versicherungsverträgen, insbesondere aus dem Vertrag Nr. 6.189.758, gegen die Dialog Lebensversicherungs AG, Halderstraße 29, 86150 Augsburg
l) sämtliche Ansprüche und Rechte aus allen Darlehensverträgen, insbesondere das Recht auf Rückzahlung und auf Auszahlung der fortlaufenden Darlehenszinsen aus dem (undatierten) Darlehensvertrag in Höhe von EUR 20.000,-, gegen Martin Kohler, Ingolstädter Straße 140, 86668 Karlshuld-Neuschwetzingen
m) sämtliche rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinsen aus Mietverhältnissen mit

Tony Grübler, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt
– Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 16/16

Dieter Adam Grötsch, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt
– Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 15/16

Bartlomiej Stanislaw Skwara, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt
– Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 14/16

Heike Hundert, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt
– Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 18/16

Michael Algerd Naujoks, Barthlgasserstr. 9, 85049 Ingolstadt, hinterlegt beim Amtsgericht Ingolstadt
– Hinterlegungsstelle -, Az: 45 HL 17/16

n) hinterlegter Verwertungserlös von EUR 38.080,-, derzeit hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München,
Az: 38 HL 329/16
o) hinterlegter Verwertungserlös von EUR 65.250,-, derzeit hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München,
Az: 38 HL 399/16
p) hinterlegter Geldbetrag von EUR 430.625,-, derzeit hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München,
Az: 38 HL 1136/15
q) hinterlegte Gegenstände wie nachfolgend, derzeit hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München,
Az: 38 HL 1165/15:

1 Armbanduhr Marke Rolex, Modell Oyster Perpetual, Seriennr. M485688, geschätzter Wert: EUR 15.000,-

Armbanduhr Hindenberg, Modell Galaxy X-12, geschätzter Wert: EUR 1.000

Gründe:

1. Die Angeklagte wurde mit Urteil vom 27.07.2016 wegen Betrugs in 42 tatmehrheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis, in einem Fall in Tateinheit mit einem weiteren Fall des Betrugs, verurteilt. Abzüglich geleisteter Rückzahlungen an Geschädigte verbleibt ein Schaden in Höhe von EUR 1.971.411,41. In dieser Höhe wurde im Urteil festgestellt, dass ein Verfall nur deshalb nicht angeordnet wurde, weil Rechte Geschädigter entgegenstehen können.
2. Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Angeklagte betrieb, wie sie wusste, jedenfalls seit dem Jahre 2010 Einlagengeschäfte, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen, indem sie Gelder von Anlegern mit dem wahrheitswidrigen Versprechen hunderprozentigen Kapitalerhalts und der Investition im Forex-Handel mithilfe eines Mitarbeiterkontos bei der Morgan Stanley-Bank einwarb. Tatsächlich verfügte die Angeklagte jedoch weder über das behauptete Konto noch über ein anderes schlüssiges Anlagekonzept, aufgrund dessen sie in der Lage war, ihren Anlegern – je nach gewählter Anlageform – einen jährlichen Zinssatz von zunächst 50% und später 57,5%, einen quartalsweisen Zinssatz von 30% oder einen monatlichen Zinssatz von 2%, mitunter auch 10%, in Aussicht zu stellen und dabei gleichzeitig den Kapitalerhalt zu garantieren.

Vielmehr legte die Angeklagte, wie von vornherein beabsichtigt, die ihr anvertrauten Geldbeträge nicht an, sondern verwendete diese zur Auszahlung an andere Anleger sowie zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts.

Im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 nahm die Angeklagte aufgrund der Zahlungen von Anlegern, die in dieser Höhe einen Schaden erlitten, insgesamt mindestens EUR 5.273.439,54 ein und zahlte EUR 3.302.028,13 an ihre Anleger zurück.
3. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
4. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens verhängte das Amtsgericht München am 01.10.2015, Az. ER II Gs 6530/15, einen dinglichen Arrest in Höhe von EUR 5.010.950,- in das Vermögen der nunmehr Verurteilten. Mit Pfändungsbeschlüssen vom 01.10.2015, 14.10.2015, 20.10.2015, 22.10.2015 und 28.01.2016, in der Folge jeweils zugestellt, pfändete die Staatsanwaltschaft München II die aufgeführten Gegenstände und Forderungen.
5. Da die Kammer die Feststellung nach § 111 i Abs. 2 StPO im Urteil getroffen hat, waren die Beschlagnahme und der dingliche Arrest aufrechtzuerhalten, § 111 i Abs. 3 S. 1, S. 3 StPO.
6. Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, da die Entscheidung nicht verfahrensabschließend ist.

gez.
Welnhofer-Zeitler Dr. Thonig Ceelen
Vorsitzende Richterin am Landgericht Richter am Landgericht Richterin am Landgericht

 

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