Das Landgericht München bewertete es in einer Entscheidung vom Mittwoch als Kartellverstoß, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.
Gegen die Kooperation hatte der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht geklagt.
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