Das Landgericht Oldenburg hat in einem Zivilverfahren (Aktenzeichen: 16 O 3043/23) am 26.11.2024 zwei Rechtsanwälte sowie deren gemeinsame Sozietät zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 59.075,64 Euro an eine ehemalige Mandantin verurteilt.
Die Klägerin, Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG, hatte die Beklagten ursprünglich beauftragt, ihre Gesellschaft in einem Regressprozess gegen einen anderen Rechtsanwalt zu vertreten. Dieser hatte die Gesellschaft zuvor in einer Abmahnsache beraten, wobei es zu einer angeblichen Falschberatung bezüglich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gekommen war. Ziel des Prozesses war es, Schadensersatz für die vermeintliche Falschberatung zu erlangen.
Im Verlauf des Verfahrens, das am 31.03.2022 vor Gericht verhandelt wurde, versäumten es die Beklagten jedoch, einen Antrag für ihre Mandantin zu stellen. Das Verfahren endete daraufhin mit einem Versäumnisurteil gegen die Gesellschaft. Trotz dieses Misserfolgs sollen die Beklagten die Klägerin über den Ausgang des Regressprozesses falsch informiert haben: Angeblich sei ihrer Gesellschaft ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.200.000 Euro zuzüglich Zinsen rechtskräftig zugesprochen worden.
Diese fehlerhafte Information hatte gravierende Konsequenzen. In der Erwartung der vermeintlich bevorstehenden Zahlung entschied sich die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann, ein freistehendes Haus außerhalb des Betriebsgeländes der Gesellschaft zu erwerben – ein lange gehegter Lebenstraum. Mit Unterstützung der Beklagten wurde ein notarieller Kaufvertrag über 429.000 Euro abgeschlossen. In der Folgezeit sollen die Rechtsanwälte die Klägerin wiederholt mit Ausreden hingehalten haben, warum die zugesprochene Schadensersatzsumme noch nicht überwiesen worden sei. Zudem soll von den Beklagten ein weiterer angeblicher Prozessgewinn behauptet worden sein, der der Gesellschaft einen weiteren Schadensersatzanspruch in Höhe von 500.000 Euro eingebracht habe.
Als der Kaufpreis für das Grundstück letztlich nicht gezahlt wurde, trat die Verkäuferseite am 29.09.2022 vom Kaufvertrag zurück und machte ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend. Die Klägerin erlitt dadurch nach den Feststellungen des Gerichts einen Gesamtschaden in Höhe von 59.075,64 Euro. Diese Summe können die Klägerin und ihre Gesellschaft nun von den verklagten Rechtsanwälten und deren Sozietät als Schadensersatz verlangen.
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