Einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe zufolge haben vier verurteilte Vergewaltiger Anspruch auf Schmerzensgeld für ihre zu lange Sicherungsverwahrung.
Insgesamt sprachen die Richter den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern 240.000 Euro Entschädigung zu. Für den Schadenersatz aufkommen soll Baden-Württemberg. Doch das Land hat angekündigt, das Urteil anzufechten. Auch der Bund könnte für die Zahlung des Geldes in die Verpflichtung genommen werden. Das Urteil in erster Instanz könnte die Richtung für Dutzende ähnlicher Fälle auch in anderen Bundesländern weisen.
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