Andreas Singer hat eine langweilige Aufgabe, er ist Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Laut einem Bericht der LTO.de sind die Richterinnen und Richter überanstrengt von den vielen Klagen, die sich gegen Daimler richten. 1.100 Stück seien eingegangen. Dummerweise ist das Gericht zuständig, weil in § 13 Zivilprozessordnung (ZPO) steht, dass bei unerlaubten Handlungen allgemein der Ort, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat, geklagt werden sollte. Die Justiz läuft ein bisschen der Entwicklung hinterher, weil Prozessfinanzierer und spezialisierte Anwälte große Anstrengungen unternehmen, weitere Betroffene zu Klagen zu motivieren.
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