Das Landgericht Hamburg entschied am Freitag, dass das Internetportal YouTube künftig keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, bei denen die Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat.
Zwar ist YouTube nur ein reiner Dienstleister. Doch die Tochterfirma des Internetriesen Google habe laut Angaben der Richter eine sogenannte Störer-Haftung. Damit kann das Videoportal also für das Verhalten der Nutzer mitverantwortlich gemacht werden. YouTube droht damit ein Ordnungsgelkd von 250.000 Euro, sollte jemand gegen das Urteil verstoßen. Noch kann das Unternehmen Revision einlegen.
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