Der Bayerische Landtag hat beschlossen, unangemessenes Verhalten während der Parlamentssitzungen strenger zu ahnden. Eine Mehrheit bestehend aus den Fraktionen der CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD stimmte für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, die ab Juni dieses Jahres wirksam wird. Laut dieser neuen Regelung können Abgeordnete, die Sitzungen durch lautes oder beleidigendes Verhalten stören, mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro belegt werden.
Die AfD stimmte gegen diese Gesetzesänderung. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer, Herr Maier, äußerte während der Debatte Bedenken hinsichtlich der Auslegung dieser Regelungen, die er als potentiell willkürlich kritisierte. Er warnte davor, dass die Definition von Störungen der Parlamentswürde den sogenannten „Kartellfraktionen“ zu viel Ermessensspielraum lasse.
Dem entgegnete der Grünenpolitiker Mistol, dass die strengeren Regeln notwendig seien, da es vonseiten der AfD systematische Beleidigungen und Herabwürdigungen demokratischer Institutionen gebe. Auch der CSU-Abgeordnete Hoffmann unterstützte die Gesetzesänderung und betonte, dass respektloses Verhalten die Grundlagen der Demokratie untergrabe.
Diese Gesetzesänderung folgt auf eine Zunahme von Rügen durch die Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die im letzten Jahr insgesamt 26 solcher Verweise aussprechen musste. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Würde des Parlaments zu schützen und eine respektvolle Debattenkultur zu fördern.
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