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30 Jahre nach Verhängung des Kriegsrechts in Polen ist der damalige Innenminister, General Czeslaw Kiszczak, zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Eine Strafkammer des Bezirksgerichts Warschau sprach den 86-Jährigen heute wegen der Bildung einer illegalen bewaffneten Gruppe und Menschenrechtsverbrechen unter kommunistischer Herrschaft schuldig. Zwei weitere Mitglieder des Staatsrats kamen straflos davon. Kiszczak war zur Urteilsverkündung nicht anwesend, er ließ sich durch seine Anwälte vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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