Die Langsamkeit der Richter erweist sich als Segen für die Klägerin.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen, weil die Richter zu lange brauchten, um zu einer Entscheidung zu kommen. Eine Polizistin hatte gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revier geklagt. Doch dies war gar nicht so einfach. Sie musste mehr als zwei Jahre auf die Entscheidung der Richter warten. Aufgrund dessen wurde der Frau nun 3000 Euro Entschädigung zugesprochen. Damit dürfte erstmals in ganz Deutschland eine Entschädigung nach dem im Dezember in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zugesprochen worden sein.
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