Das Amtsgericht Flensburg hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FSG-Nobiskrug Design GmbH, einer Tochtergesellschaft der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft, angeordnet. Die Entscheidung erfolgte zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich einer möglichen Sanierung oder Abwicklung.
Hintergrund: Antrag auf Insolvenzverfahren
Die FSG-Nobiskrug Design GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Lars Windhorst, befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Flensburg gestellt. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll eine geordnete Analyse der Vermögenslage erfolgen, um mögliche Gläubigerinteressen zu sichern und weiteren Schaden für das Unternehmen zu vermeiden.
Das Unternehmen, das unter anderem für Design- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Schiffbau bekannt ist, ist eng mit der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft verbunden, die ebenfalls in ein Insolvenzverfahren involviert ist.
Einsatz eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Das Gericht hat Rechtsanwalt Hendrik Gittermann aus Hamburg als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gittermann, ein erfahrener Experte für Restrukturierungen und Insolvenzen, wird ab sofort alle geschäftlichen Transaktionen der FSG-Nobiskrug Design GmbH überwachen. Sämtliche Verfügungen des Unternehmens, einschließlich der Einziehung offener Forderungen, dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Ziel ist es, Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Relevante Maßnahmen und Einschränkungen
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, dass:
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Einziehung von Außenständen ebenfalls der Zustimmung des Insolvenzverwalters unterliegt.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert entzogen oder verschoben werden, was Gläubigerinteressen gefährden könnte.
Verfahrensbeteiligte
Die rechtliche Vertretung der FSG-Nobiskrug Design GmbH erfolgt durch die Kanzlei Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main. Dentons ist eine renommierte Kanzlei, die auf Insolvenzen und Unternehmenssanierungen spezialisiert ist und die Schuldnerin durch das Verfahren begleitet.
Nächste Schritte
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der FSG-Nobiskrug Design GmbH prüfen und eine erste Einschätzung abgeben, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt werden muss. Parallel dazu wird er Gespräche mit Gläubigern führen und sicherstellen, dass offene Forderungen kontrolliert eingezogen werden.
Das Amtsgericht wird basierend auf diesen Erkenntnissen entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Maßnahmen für die Zukunft der Gesellschaft erforderlich sind.
Rechtsbehelfe und Fristen
Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Flensburg einzureichen. Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Die Bekanntmachung des Verfahrens und aller relevanten Informationen erfolgt auch über das zentrale Portal für Insolvenzbekanntmachungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Die Insolvenz der FSG-Nobiskrug Design GmbH zeigt, dass nicht nur die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft selbst, sondern auch ihre Tochtergesellschaften massiv unter wirtschaftlichem Druck stehen. Ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss, hängt von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens und die Absicherung der Gläubigerinteressen sein.
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