Hier finden Sie eine Liste der so genannten Hauptprüfverfahren. Das Prüfverfahren beginnt nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen beim Bundeskartellamt. Die Behörde hat zunächst einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen (sog. „erste Phase“). Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei. Die Liste der Fusionskontrollverfahren in der „ersten Phase“ finden Sie hier. Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet (sog. „zweite Phase“) und die Frist für die Prüfung des Vorhabens verlängert. Das Bundeskartellamt muss bei Durchführung eines Hauptprüfverfahrens innerhalb von vier Monaten ab Eingang der vollständigen Anmeldung entscheiden.
http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeHauptpruefverfahren/hauptpruefverfahren_node.html
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