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Laukien Produktion GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Kiel hat am 3. Dezember 2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Laukien Produktion GmbH, mit Sitz in der Borsigstraße 23, 24145 Kiel, angeordnet. Die Firma, vertreten durch Geschäftsführer Sven Röhrich, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Was bedeutet das für das Unternehmen?

Die Entscheidung des Gerichts dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Konkret bedeutet dies:

  • Verfügungen der Laukien Produktion GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Auch die Einziehung von Außenständen unterliegt dieser Zustimmungspflicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Kiel bestellt (Adresse: Schwedenkai 1, 24103 Kiel, Telefon: 0431 908665-0).

Hintergründe und Ablauf

Die Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen zu sichern, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird. Die Laukien Produktion GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 6807 geführt wird, sieht sich offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine solche Maßnahme erforderlich gemacht haben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Kiel einzureichen.

Wie geht es weiter?

In der vorläufigen Insolvenzphase wird geprüft, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Ansprüche der Gläubiger zu bedienen und ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Tjark Thies wird nun die finanzielle Lage der Laukien Produktion GmbH bewerten und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens einleiten.

Das Unternehmen bleibt während dieser Phase grundsätzlich handlungsfähig, unterliegt jedoch der Kontrolle des Insolvenzverwalters. Gläubiger können ihre Forderungen einreichen, sollten aber die weiteren Entwicklungen des Verfahrens abwarten.

Fazit:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein Schritt, der Zeit schafft, um die finanzielle Situation der Laukien Produktion GmbH zu prüfen und gegebenenfalls Lösungen zu finden. Ob es zu einer Sanierung oder letztlich zur Abwicklung kommt, bleibt abzuwarten.

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