Das ist dann schiefgegangen, jetzt heißt es wohl auf eine Neues. Die Laurèl GmbH beruft nun die zweite Anleihegläubiger-versammlung für den 14. November 2016 ein. Das teilte das Mode-Unternehmen gestern mit. Die erste Gläubigerversammlung war aufgrund einer zu geringen Gläubiger-Teilnahme nicht beschlussfähig. Die Versammlung hätte ein notwendiges Quorum von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen müssen, um beschlussfähig zu sein. Dies wurde wohl dann doch deutlich unterschritten, wie die Laurel GmbH bereits am Samstag der vorogen Woche durchblicken lies, denn bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich lediglich 12 Prozent des Anleihe-Kapitals für die AGV angemeldet. Nicht Teilnahme ist auch dann manchmal eine Art „Nein“ zu sagen.
Die Laurel GmbH wollte nachfolgende Punkte beschließen lassen:
– Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22% ihres Nennwerts
– Verzicht auf die Verzinsung der Laurèl-Anleihe für den Zeitraum ab dem 1. September 2016
– Stundung der am 16. November 2016 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017
– Vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts der Laurèl-Anleihe
Hinweis: Für die Beschlussfähigkeit der zweiten Anleihegläubigerversammlung ist eine Anwesenheit von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich.
Den plausiblen Nachweis das man dann in 2017 auch die Forderungen der Anleihegläubiger erfüllen kann ist man dann bis heute schuldig geblieben.
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