Berichten zufolge haben bayerische Ermittlungsbehörden über Monate hinweg zahlreiche Telefonate zwischen Klimaaktivistinnen und -aktivisten und Journalistinnen und Journalisten abgehört. Es geht um die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“. Die Anweisung für die Abhöraktionen kam von der Generalstaatsanwaltschaft München.
Die Überwachung betraf eine Festnetznummer mit einer Berliner Vorwahl, die von der „Letzten Generation“ als offizielles Pressetelefon angegeben wurde. Die Gespräche wurden seit Oktober 2022 vom bayerischen Landeskriminalamt unbemerkt mitgehört. Die meisten Anfragen an diese Nummer kamen von Medienvertretern, Studenten und Schülern, die Presseauskünfte oder Interviews erbaten.
Die Behörden überwachten auch weitere Telefone, einschließlich der Mobiltelefone einiger führender Mitglieder der „Letzten Generation“, wie zum Beispiel Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe. Es wurde festgestellt, dass sie mehrere Anfragen vom „Spiegel“ erhalten hatte.
Die Abhörmaßnahmen wurden von einem Gericht in München genehmigt. Obwohl das Abhören von Gesprächen mit Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich nicht verboten ist, gibt es hohe rechtliche Hürden dafür. Die Behörden müssen immer sorgfältig zwischen Pressefreiheit und Strafverfolgungsinteressen abwägen. Es besteht Zweifel, ob dies in diesem Fall geschehen ist, da in den Gerichtsbeschlüssen die Problematik der Pressefreiheit nicht erwähnt wurde.
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