Mit einer Klage gegen die EZB hatte die LBBW versucht, zukünftig nicht mehr von dieser beaufsichtigt zu werden. Nun entschied das Europäische Gericht die Klage der LBBW abzuweisen. Das Gericht der EU stellte fest, dass die EZB die Landesbank Baden Württemberg aufgrund ihrer Bilanzsumme zu Recht als bedeutende Bank eingestuft und unter ihre alleinige Aufsicht gestellt hat.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichts kann von der erfolgten Einstufung nach der ausschlaggebenden Bilanzsumme nur dann abgewichen werden, wenn spezifische und tatsächliche Umstände darauf hindeuten, dass die unmittelbare Aufsicht durch eine nationale Behörde die Ziele und Grundsätze des Aufsichtsstandards besser erreichen kann. Diesen Punkt hat die Landeskreditbank jedoch gerade nicht nachgewiesen, denn sie vertrat lediglich die Ansicht, dass durch ihr geringes Risikoprofil die angestrebte Finanzstabilität auch mit der Aufsicht durch die deutsche Behörde erreicht werden kann. Statt die bessere Eignung der Landesaufsicht zu belegen, hat sie damit nur versucht zu beweisen, dass deren Aufsicht ausreicht.
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