Damals boten viele Bausparkassen einen besonderen Vorteil. Bausparer erhielten nicht nur den traditionell eher geringen jährlichen Sparzins. Zusätzlich versprachen die Bausparkassen einen Bonuszins, beispielsweise weitere 2 Prozent für jedes Jahr der Laufzeit in der das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Ebenso boten einige Banken Sparpläne mit regelmäßig steigenden Zinssätzen bei sehr langen Laufzeiten. Über die Jahre haben auch diese Verträge ein Zins deutlich über dem aktuellen Niveau erreicht.
So erscheint es nicht verwunderlich, dass Banken und Bausparkassen – teils mit unsauberen Tricks – versuchen, ihre Kunden aus den lukrativen Altverträgen zu drängen. Doch Kunden müssen nicht in jedem Fall klein beigeben.
Kündigung durch Bausparkasse
In zahlreichen Fällen haben Bausparkassen den unliebsamen Altkunden einfach die Kündigung ausgesprochen. Hier sind jedoch zwei Fälle zu unterscheiden. Solange bei einem Bausparvertrag noch nicht die volle Bausparsumme erreicht ist, sollten Bausparer jeder Kündigungen widersprechen.
Anders gestaltet sich die Lage, wenn die Bausparkasse nach Erreichen der Bausparsumme kündigt. Hier dürfte eine Kündigung rechtens sein. Jedoch sind beide Fälle mangels höchstrichterlicher Urteile noch nicht abschließend geklärt. Auch Sparpläne können die Banken nicht in jedem Fall einfach so kündigen.
Im Zweifel sollten Anleger juristische Unterstützung hinzuziehen. Lohnenswert kann es auch sein, die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der jeweiligen Bank oder Bausparkasse anzurufen. Dieses Verfahren ist für die Kunden kostenlos.
Eine Übersicht der wichtigsten Schlichtungs-, Ombuds- bzw. Kundenbeschwerdestellen in der deutschen Finanzbranche können Sie hier herunterladen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schlichtungsstelle zuständig ist, schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Homepage Ihrer Bausparkasse nach.
Haben Kunden die Bausparsumme noch nicht erreicht, sollten sie die Einzahlungen bei etwa 85 Prozent der vereinbarten Bausparsumme stoppen und den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann fließen nur noch die vereinbarten Zinsen in den Vertrag und es dauert wesentlich länger, bis die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Bis dahin profitieren die Kunden von den hohen Zinsen. Ob die Bausparkassen auf diese Vorgehensweise reagieren, ist allerdings noch nicht bekannt.
Auf die sanftere Tour
Ein weniger sanfter mutet da der Weg einiger anderer Banken und Bausparkassen an. Sie versuchen die Kunden mit Prämien, Sonderzahlungen oder Alternativangeboten aus den lukrativen Altverträgen zu locken. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn warum sollte die Bank die ohnehin hervorragend verzinsten Altverträge gegen noch lukrativere Angebote eintauschen. Auch die Prämien oder Sonderzahlungen fallen vermutlich geringer aus, als die Zinsvorteile bei Behalten des Altvertrages.
Freche Drohungen
Manche Bausparkassen treiben es dagegen besonders bunt. So wird damit gedroht, der hohe Zinsbonus gehe verloren, wenn der Altvertrag nicht gekündigt werde. Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht unter Druck setzen! Bitten Sie darum, dass man Ihnen diese Information schriftlich zukommen lässt. Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Stellen über die Rechtslage!
Vor allem folgende Punkte sind zu beachten:
- Seien Sie kritisch, wenn Ihnen die Bank angeblich lukrative Alternativverträge anbietet!
- Prüfen Sie Kündigungen kritisch und widersprechen Sie gegebenenfalls!
Ob unfaire Vertriebsmethoden oder schlechte Finanzprodukte: Mit ihren Anliegen kommen Verbraucher in die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Der Finanzmarktwächter kann helfen, diese Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten – er liefert Evidenz, informiert die staatliche Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit, die Politik und die Finanzbranche selbst. Sein Credo: erkennen, informieren, handeln. Ausschnitthaft belegen die Verbraucherzentralen mit der „Initiative Finanzmarktwächter“ schon heute, wie das funktioniert.
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