Geht man nach der aktuellen im vorigen Jahr hinterlegten Bilanz, dann ist man schon geneigt, „JA“ zu sagen, denn das Ergebnis ist nicht berauschend.
LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Die Firma Luana Capital New Energy Concepts GmbH beabsichtigt, von der Firma LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG begebene Kommanditbeteiligungen an der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Luana Capital New Energy Concepts GmbH, Cremon 11, 20457 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Hamburg, den 29. Juni 2015
Luana Capital New Energy Concepts GmbH
LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
1. Grundlagen der Gesellschaft
1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft
Im Rahmen des Beteiligungsangebotes hat die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH å Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt), Blockheizkraftwerke (nachfolgend auch „BHKW“ abgekürzt) an verschiedenen Standorten in Deutschland erworben, um sie operativ zu betreiben und die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie zu übernehmen.
1.2 Ziele und Strategien
Für den oben genannten Zweck wurde das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft erhöht und parallel haben die Investitionen in BHKW (mit den dazugehörigen Energielieferverträgen) und die Versorgung der Endkunden mit Wärme und Strom sukzessive begonnen.
Aufgrund des großen Interesses am Kapitalmarkt wurde das ursprünglich geplante Eigenkapitalvolumen von EUR 4.960.000 mehr als verdoppelt und die im Gesellschaftsvertrag ausgewiesene maximal mögliche Grenze in Höhe von EUR 11.000.000 vollständig erreicht.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Den BHKW-Markt in Deutschland kann im Prinzip in zwei Kategorien unterteilt werden: in den biogenen und den fossilen Markt. Beide wiesen in der letzten Dekade sehr unterschiedliche Entwicklungen auf.
Dominiert wurde der deutsche BHKW-Markt in den vergangenen Jahren von biogasbetriebenen Motoren, also dem biogenen Part, welcher durch das EEG gefördert wird. Die jährlich abgesetzte Leistung schwankte immens. Während von 2002 bis 2006 Steigerungen zu verzeichnen waren, brachen die Absätze in den folgenden Jahren um über 50% ein, stiegen dann im Anschluss wieder, um 2011 die bislang höchste in Deutschland jemals abgesetzte BHKW-Leistung in diesem Segment zu realisieren. Zum Vergleich: dies entspricht einer Vervierfachung des Absatzes gegenüber 2008.
Ab 2012 musste die Biogasbranche dann einen deutlichen Rückgang an neu installierten BHKW erleben. Hauptsächlich verantwortlich dafür war die Reduzierung der EEG-Einspeisevergütung, dadurch fehlte vielen Projekten schlichtweg die Wirtschaftlichkeit. Im Ergebnis fiel dadurch der Absatz der Branche in den folgenden Jahren. Erst ab Mitte 2016 stiegen die Zuwachsraten wieder, als die Bundesregierung die Flexibilisierung im Rahmen des EEG 2014 wieder förderte. Durch den Zubau von zusätzlicher BHKW-Leistung bei neuen und bestehenden Anlagen, die sogenannte „Überbauung“, sollen Biogasanlagen in Zukunft dazu beitragen, Strom möglichst bedarfsgerecht bereitzustellen.
Bei der inländisch abgesetzten fossilen Leistung, d.h. BHKW, die vor allem auf Erdgas basieren, zeigt der Trend seit 2002 hingegen stetig nach oben. Mit 587 MW neuer Anlagenleistung lag der Absatz der Erdgas-BHKW in 2012 erstmals seit mehr als 5 Jahren vor der Installationsleistung im biogenen Sektor.
Dem stetigen Anstieg in den Vorjahren und dem Boom in 2014 folgte erstmals ein Absatzrückgang in 2015. Die Gründe lagen zum einen in den vorgezogenen Käufen der Kunden, um die in 2014 eingeführte anteilige EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung noch zu vermeiden und zum anderen in der absatzhemmenden Wirkung aufgrund der Aussicht auf höhere KWK-Zuschläge durch das neu gestaltete KWK-G in 2016.
Danach nahm der Absatz der fossilen Anlagen, die im Allgemeinen durch das KWKG gefördert werden, deutlich zu und erreichte in 2016 einen neuen Höchstwert. Ein Grund dafür ist das Mini-KWK-Impulsprogramm, welches die Grundförderung in 2015 um 33% deutlich angehoben hat und so die gewünschte Wirkung entfalten konnte. Gleichzeitig wurden noch nie so viele Anlagen in den größeren Leistungsklassen ab 1 MW aufwärts bestellt, was vor allem daran lag, dass das neue KWK-G für diese Leistungsklassen zukünftig eine Ausschreibungspflicht vorsieht und damit Planungssicherheit bei den Käufern deutlich einschränkt.
Die Bedeutung der kleineren fossilen Anlagengrößen wird in Zukunft weiter zunehmen, da insbesondere in der Wohnungswirtschaft Potenziale zu heben sind. Weitere Impulse werden von Gesetzesseite kommen, da bis Sommer 2018 das derzeit geltende KWK-G 2017 in einigen Punkten novelliert werden soll und eine größere Novelle des KWK-Gesetzes im Jahre 2019/2020 geplant ist.
2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Die Beteiligungsgesellschaft hat bei Anlegern Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 11.000.000 eingeworben. Parallel ist die sukzessive Umsetzung von BHKW erfolgt und die Versorgung der dazugehörigen Endkunden mit Wärme und Strom hatte bereits im Vorjahr begonnen.
2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
2.3.1 Ertragslage
Für die Energielieferungen werden monatlich Abschlagszahlungen fällig und sorgen für regelmäßige Erträge und regelmäßigen Cash Flow. Die Umsätze der Beteiligungsgesellschaft haben sich wie erwartet etwa durch die Fertigstellung weiterer BHKW vervierfacht und betrugen im aktuellen Geschäftsjahr EUR 1.553.035 (Vorjahr: EUR 353.408).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen EUR 1.155.434 (Vorjahr: EUR 216.292). Davon stellten die Erdgaskosten in Höhe von EUR 934.033 (Vorjahr: EUR 126.020) sowie der Stromeinkauf mit EUR 183.573 (Vorjahr: EUR 49.315) die größten Einzelpositionen dar.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 377.887 (Vorjahr: EUR 1.437.491) und wurden hauptsächlich geprägt durch planmäßige Managementgebühren und Treuhandvergütungen in Höhe von EUR 249.172 (Vorjahr: EUR 319.810), Buchführungs- und Abschlusskosten über EUR 17.605 (Vorjahr: EUR 17.907) sowie Rechts- und Beratungskosten über EUR 11.167 (Vorjahr: EUR 13.869).
Im Gegensatz zum Vorjahr, das noch stark von der Einwerbung des Eigenkapitals geprägt war, reduzierten sich die Konzeptionsgebühren auf EUR 0 (Vorjahr: EUR 241.600) sowie Vertriebsprovisionen für die Einwerbung des Eigenkapitals ebenfalls auf EUR 0 (Vorjahr: EUR 776.500).
Durch den erhöhten Jahresumsatz konnte erwartungsgemäß der Jahresfehlbetrag entsprechend auf EUR 325.438 (Vorjahr: EUR 1.462.722) reduziert werden.
2.3.2 Finanzlage
Kapitalstruktur
Die Kapitalanteile der Kommanditisten betragen EUR 8.056.546 (Vorjahr: EUR 8.881.445). Die Beteiligungsgesellschaft hat weiterhin vor, ihre Investitionen im Wesentlichen mit Hilfe von Eigen- und Fremdkapital zu tätigen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.734.894 (Vorjahr: EUR 1.131.904) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Generalübernehmer im Rahmen der Errichtung weiterer BHKW sowie gegenüber Leasinggesellschaften, welche einen Teil der installierten BHKW im Wege des Mietkaufs finanziert haben.
Investitionen
Im Geschäftsjahr wurden drei weitere BHKW-Anlagen final umgesetzt. Aufgrund einer überdurchschnittlich guten Auftragslage im Handwerk, kam es 2017 zu Verzögerungen in der Fertigstellung.
Somit wurden bislang 15 BHKW fertig gestellt. Es ist geplant, die restlichen BHKW in 2018 sukzessiv in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, noch ein weiteres BHKW mit in das Portfolio aufzunehmen.
Liquidität
Auf dem Konto der Hamburger Sparkasse (Geschäftskonto) befinden sich Liquide Mittel in Höhe von EUR 615.296 (Vorjahr: EUR 540.382). Das Konto bei der UniCredit weist einen Stand in Höhe von EUR 833.116 (Vorjahr: EUR 4.631.585) aus.
Im Geschäftsjahr 2017 war die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft jederzeit gegeben.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag EUR 10.001.924 (Vorjahr: EUR 10.041.847). Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Sachanlagen bestehend aus Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 2.965.925 (Vorjahr: EUR 2.685.642), deren Wert sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die BHKW abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 516.994 (Vorjahr: EUR 183.472) ergibt. Darüber hinaus entfallen auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 5.075.778 (Vorjahr: EUR 1.784.165), welche hauptsächlich die in 2018 zu installierenden BHKW betreffen.
Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital in Höhe von EUR 8.056.547 (Vorjahr: EUR 8.881.445) im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.734.894 (Vorjahr: EUR 1.131.904) geprägt, die hauptsächlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften in Höhe von EUR 953.556 (Vorjahr: EUR 995.702) bestehen, welche einen Teil der installierten BHKW im Wege des Mietkaufs finanziert haben.
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Eigenkapitalquote der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 80,5% (Vorjahr: 88,4%).
2.5 Gesamtaussage
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann als solide beschrieben werden.
3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
3.1 Risikobericht
3.1.1 Vorbemerkung
Im Risikobericht werden einzelne Risiken der Beteiligungsgesellschaft aufgeführt.
3.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken
Es waren in 2017 keine Zahlungsausfälle zu verzeichnen. Das Adressenausfallrisiko ist allerdings aktuell erhöht aufgrund von Auseinandersetzungen mit zwei Vertragspartnern (Nachtragsbericht) in 2017.
Liquiditätsrisiken generell sowie Marktpreisrisiken aufgrund der Änderungen des KWK-G erscheinen weiterhin überschaubar; die operationellen Risiken liegen im normalen, marktüblichen Bereich.
3.1.3 Marktpreisrisiken
Es wurde allgemein davon ausgegangen, dass die Bundesregierung die ursprünglich von ihr gesteckten Ziele die Stromversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 2020 auf 25% zu erhöhen, verfehlen würde. Um darauf zu reagieren hat sie Ende 2015 ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verabschiedet, mit dem Ziel den Ausbau nochmal entscheidend zu forcieren. Das neue KWK-G trat 2016 in Kraft. Hierfür hat die Bundesregierung das jährliche Fördervolumen von EUR 750 Mio. auf EUR 1,5 Mrd. erhöht. Freigegeben wurden die beschlossenen Fördersätze von der EU im Oktober 2016.
Darüber hinaus ist ein Änderungsgesetz zum KWK-G, das zwar generell ohne allzu große materielle Anpassungen gegenüber dem KWK-G 2016 ausgekommen ist, aber in der Zielsetzung von dem o.g. prozentualen Anteil der KWK im Verhältnis zu anderen Energieträgern auf absolute Strommengen geändert wurde, Mitte 2017 in Kraft getreten.
Das neue KWK-G hat grundsätzlich neue Zuschläge implementiert. Wurde im alten Gesetz pauschal auf den produzierten Strom abgestellt, ist nach der Neufassung entscheidend wohin der Strom geliefert wird, d.h. es existieren unterschiedliche Vergütungen, je nachdem, ob der Strom vor Ort verbraucht oder in das Netz eingespeist wird. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Neuerungen auf die Beteiligungsgesellschaft scheinen grundsätzlich allerdings eher von untergeordneter Bedeutung. Die individuellen Gegebenheiten des Einzelprojektes (z.B. wieviel Strom wird eingespeist – wieviel vor Ort verbraucht, Größe des BHKW, Laufzeit usw.) definieren, ob sich die Änderungen positiv oder negativ auswirken. Für sogenannte Altprojekte existiert zudem ein Bestandsschutz.
Ob die neuen Konzepte für die Erreichung der Ziele greifen, muss weiterhin abgewartet werden. Es ist nicht zu unterschätzen, dass bei der KWK mehrere Fachgewerke zusammentreffen – von Strom und Erdgas über Hydraulik bis zum Abgas. Aufgrund dieser Komplexität scheint es fraglich, ob die Fachkompetenz im Bereich Planung und Ausführung in zwei Jahren innerhalb der Branche so schnell verdoppelt oder verdreifacht werden kann. Von wem die BHKW dann finanziert werden bleibt ebenfalls offen, da Banken sich dem Thema nur langsam öffnen.
3.1.4 Operationelle Risiken
Die Beteiligungsgesellschaft betreibt die erworbenen BHKW selbst. Es bestehen somit grundsätzlich die normalen operationellen Risiken, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungen oder Netzstörungs- bzw. Einspeiseunterbrechungen.
3.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage
Die Risiken liegen im normalen marktüblichen Bereich.
3.2 Chancenbericht
Da die Beteiligungsgesellschaft in 2018 weitere BHKW umsetzt und parallel Energielieferverträge abschließt, bestehen grundsätzliche Möglichkeiten, dass die geplanten Einstandskosten der BHKW geringer sind als erwartet, Erträge übertroffen (beispielsweise aufgrund höherer Bedarfssituationen beim Endkunden) und/oder geringere laufenden Kosten als geplant verursacht werden.
3.3 Prognosebericht
Die sukzessiv in 2018 fertig gestellten BHKW werden schon Energie anteilig für das Jahr liefern. Daher ist für 2018 mit einer moderaten Umsatzsteigerung von 20% und einem Jahresergebnis wie im Vorjahr zu rechnen.
3.4 Gezahlte Vergütungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Die Beteiligungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende Vergütungen (brutto) gezahlt:
• |
Aufwendungen für Treuhandvergütung: EUR 26.156 |
• |
Aufwendungen für Managementtätigkeiten: EUR 314.948 |
• |
Aufwendungen für Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung: EUR 11.900 |
Weitere Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 VermAniG wurden nicht geleistet.
Hamburg, den 21. Juni 2018
Die persönlich haftende Gesellschafterin
LCF Verwaltungsgesellschaft mbH
Marc Banasiak, Geschäftsführer
Marcus Florek, Geschäftsführer
Hamburg, den 21. Juni 2018
Die geschäftsführende Kommanditistin
Luana Capital New Energy Concepts GmbH
Marc Banasiak, Geschäftsführer
Marcus Florek, Geschäftsführer
Bilanz zum 31. Dezember 2017
Aktiva
31.12.2017 | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | |||
Sachanlagen | |||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.965.925,93 | 2.685.642,00 | |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.075.778,58 | 1.784.164,85 | |
8.041.704,51 | 4.469.806,85 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 424.188,91 | 67.562,47 | |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 87.617,83 | 332.510,94 | |
511.806,74 | 400.073,41 | ||
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.448.412,96 | 5.171.966,94 | |
10.001.924,21 | 10.041.847,20 | ||
Passiva |
|||
31.12.2017 | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | |||
I. Kapitalanteile persönlich haftende Gesellschafterin | |||
– ohne Einlage – | 0,00 | 0,00 | |
II. Kapitalanteile der Kommanditistinnen | |||
1. Gezeichnetes Kapital (Kapitalkonto I) | 11.000.000,00 | 11.000.000,00 | |
2. Kapitalrücklage (Kapitalkonto II) | -2.089.683,44 | 0,00 | |
3. Gewinn-/Verlustkonten (Kapitalkonto III) | -325.438,01 | -2.089.683,44 | |
4. Entnahmen (Kapitalkonto IV) | -528.331,75 | -28.871,63 | |
8.056.546,80 | 8.881.444,93 | ||
B. Rückstellungen | |||
1. Steuerrückstellungen | 35.588,85 | 4.438,15 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 14.728,50 | 17.433,30 | |
50.317,35 | 21.871,45 | ||
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.734.894,04 | 1.131.903,83 | |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.046,417,66 (EUR 346.436,32) | |||
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als ein Jahr: EUR 688.476,38 (EUR 785.467,51) | |||
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 160.166,02 | 6.626,99 | |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 160.166,02 (EUR 6.626,99) | |||
– davon aus Steuern: EUR 99.330,35 (EUR 0,00) | |||
1.895.060,06 | 1.138.530,82 | ||
10.001.924,21 | 10.041.847,20 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
2017 | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | 1.553.035,31 | 353.408,15 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.533,90 | 28.304,99 |
3. Materialaufwand | 1.159.594,47 | 220.272,90 |
4. Abschreibungen auf Sachanlagen | 333.523,14 | 186.661,68 |
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 377.887,68 | 1.437.490,76 |
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 9.001,93 | 10,00 |
6. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag | -325.438,01 | -1.462.722,20 |
7. Belastung auf Kapitalkonten | 325.438,01 | 1.462.722,20 |
8. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co.KG Hamburg, („Gesellschaft“ oder „Fonds“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 118703, ist nach den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne der §§ 264a und 267 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aktiva
Anlagevermögen
Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Passiva
Das Haftkapital beträgt abweichend vom gezeichneten Kapital EUR 1.100.000,-.
Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber der Luana Capital NEC GmbH in Höhe von EUR 2.012 (Vorjahr EUR 66.749)
4. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.
Haftungsverhältnisse liegen zum Stichtag nicht vor.
5. Organe
Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.
Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).
Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).
6. Ergebnisverwendung
Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Über die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) entscheidet die Gesellschafterversammlung.
7. Nachtragsbericht
Die Beteiligungsgesellschaft hatte für 6 Standorte Energielieferverträge erworben. Im März 2018 hat die Beteiligungsgesellschaft Klage gegen die Veräußerer beim Landgericht Hamburg eingereicht. Streitgegenstand ist eine nachträglich zugestellte Reduktion der Preise für die Wärmelieferung bei den von der Beteiligungsgesellschaft übernommenen Standorten. Dadurch entgehen ihr über die Vertragslaufzeit Erlöse in Höhe von EUR 504.274. Das in den Kaufverträgen ausgesprochene Garantieversprechen wurde gebrochen.
Die Beteiligungsgesellschaft hatte bei weiteren 6 BHKW an wohnwirtschaftlichen Standorten im Rahmen einer Kooperation umgesetzt. Die Kooperationspartnerin entrichtet seit Jahresbeginn 2018 nur noch unregelmäßig ihre Zahlungen, so dass die Beteiligungsgesellschaft mittlerweile von ihrem Zessionsrecht Gebrauch gemacht hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere rechtliche Schritte nötig sind. Insgesamt besteht bei diesen 6 Projekten ein erhöhtes Adressausfallrisiko. Die aufgelaufenen Forderungen betragen aktuell EUR 68.922.
Hamburg, den 21. Juni 2018
Die persönlich haftende Gesellschafterin
LCF Verwaltungsgesellschaft mbH
Hamburg, den 21. Juni 2018
Die geschäftsführende Kommanditistin
Luana Capital New Energy Concepts GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017
Abschlussstichtag: 31.12.2017
Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
Stand am 01.01.2017 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand am 31.12.2017 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Sachanlagen | |||||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |||||
BHKW 2016/03/01 xy | 139.169,63 | 5.626,25 | 0,00 | 0,00 | 144.795,88 |
BHKW G221441105 | 286.923,78 | 14.824,77 | 0,00 | 0,00 | 301.748,55 |
BHKW 2016/04/01 xy | 131.886,28 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 131.986,28 |
BHKW B2 HA-49 | 39.660,14 | 13.500,00 | 0,00 | 0,00 | 53.160,14 |
BHKW 1246 | 60.366,74 | 13.500,00 | 0,00 | 0,00 | 73.866,74 |
BHKW G343341055 | 313.500,00 | 14.000,62 | 0,00 | 0,00 | 327.500,62 |
BHKW 3218410 | 233.500,00 | 26.091,08 | 0,00 | 0,00 | 259.591,08 |
BHKW 3217882 | 343.500,00 | 33.406,28 | 0,00 | 0,00 | 376.906,28 |
BHKW 100410230 | 510.728,31 | 39.287,31 | 0,00 | 0,00 | 550.015,62 |
BHKW G4393 | 699.878,80 | 99.627,26 | 0,00 | 0,00 | 799.506,06 |
BHKW 50311307 | 55.000,00 | 19.526,48 | 0,00 | 0,00 | 74.526,48 |
BHKW 50311308 | 55.000,00 | 23.262,09 | 35.000,00 | 0,00 | 113.262,09 |
BHKW 1072 | 0,00 | 94.000,00 | 0,00 | 0,00 | 94.000,00 |
BHKW 2058 | 0,00 | 22.720,34 | 33.180,66 | 0,00 | 55.901,00 |
BHKW 2772 | 0,00 | 41.142,80 | 25.594,61 | 0,00 | 66.737,41 |
BHKW 2055 | 0,00 | 22.264,70 | 37.151,82 | 0,00 | 59.416,52 |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.784.164,85 | 3.422.540,82 | -130.927,09 | 0,00 | 5.075.778,58 |
4.653.278,53 | 3.905.420,80 | 0,00 | 0,00 | 8.558.699,33 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Stand am 01.01.2017 | Zugänge | Zuschreibungen | Abgänge | Stand am 31.12.2017 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Sachanlagen | |||||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |||||
BHKW 2016/03/01 xy | 10.438,63 | 14.525,25 | 0,00 | 0,00 | 24.963,88 |
BHKW G221441105 | 16.737,78 | 30.266,77 | 0,00 | 0,00 | 47.004,55 |
BHKW 2016/04/01 xy | 9.892,28 | 13.200,00 | 0,00 | 0,00 | 23.092,28 |
BHKW B2 HA-49 | 1.983,14 | 5.388,00 | 0,00 | 0,00 | 7.371,14 |
BHKW 1246 | 3.018,74 | 7.459,00 | 0,00 | 0,00 | 10.477,74 |
BHKW G343341055 | 13.063,00 | 32.810,62 | 0,00 | 0,00 | 45.873,62 |
BHKW 3218410 | 9.730,00 | 26.072,08 | 0,00 | 0,00 | 35.802,08 |
BHKW 3217882 | 14.313,00 | 37.834,28 | 0,00 | 0,00 | 52.147,28 |
BHKW 100410230 | 38.305,31 | 55.320,31 | 0,00 | 0,00 | 93.625,62 |
BHKW G4393 | 64.155,80 | 80.957,26 | 0,00 | 0,00 | 145.113,06 |
BHKW 50311307 | 917,00 | 7.486,48 | 0,00 | 0,00 | 8.403,48 |
BHKW 50311308 | 917,00 | 11.426,09 | 0,00 | 0,00 | 12.343,09 |
BHKW 1072 | 0,00 | 7.050,00 | 0,00 | 0,00 | 7.050,00 |
BHKW 2058 | 0,00 | 3.727,00 | 0,00 | 0,00 | 3.727,00 |
BHKW 2772 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
BHKW 2055 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
183.471,68 | 333.523,14 | 0,00 | 0,00 | 516.994,82 |
Buchwerte | ||
Stand am 31.12.2017 | Vorjahr | |
EUR | TEUR | |
Sachanlagen | ||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
BHKW 2016/03/01 xy | 119.832,00 | 129 |
BHKW G221441105 | 254.744,00 | 270 |
BHKW 2016/04/01 xy | 108.894,00 | 122 |
BHKW B2 HA-49 | 45.789,00 | 38 |
BHKW 1246 | 63.389,00 | 57 |
BHKW G343341055 | 281.627,00 | 300 |
BHKW 3218410 | 223.789,00 | 224 |
BHKW 3217882 | 324.759,00 | 329 |
BHKW 100410230 | 456.390,00 | 472 |
BHKW G4393 | 654.393,00 | 636 |
BHKW 50311307 | 66.123,00 | 54 |
BHKW 50311308 | 100.919,00 | 54 |
BHKW 1072 | 86.950,00 | 0 |
BHKW 2058 | 52.174,00 | 0 |
BHKW 2772 | 66.737,41 | 0 |
BHKW 2055 | 59.416,52 | 0 |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.075.778,58 | 1.784 |
8.041.704,51 | 4.469 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 3. Juli 2018
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Koch, Wirtschaftsprüfer
Mühlbauer, Wirtschaftsprüfer
Ich frage mich immer wieder wie man hier zu den Überschriften und den Einführungen vor den Bilanzen kommt…Bilanzen lesen und verstehen kann hier sicherlich keiner so richtig.
Hätte man den Bericht aber mal in Gänze gelesen, wäre man über Punkt 7 Nachtragsbericht gestolpert…dort werden Risiken benannt….aber die haben (noch) nichts mit der vorliegenden Bilanz zu tun!
Anmerkung der Redaktion:
Mit Verlaub, Sie haben das Problem scheinbar nicht verstanden. Hier geht es um Anleger die mit ihrem Investment das Risiko tragen. Anleger die sich darauf verlassen haben das die Geschäftsführung einen guten Job macht. Natürlich kann man es sich einfach machen und sagen „bezahlt ja eh der dumme Anleger“, so wie Sie das hier mit ihrem Kommentar sagen.Natürlich haben wir den Nachtragsbericht gelsesen, Genau das ist aberdoch das Problem. Wer bezahlt dann die Rechnung für so einem Mist? Na? Klar der Anleger!!!
Mit ebensoviel Verlaub. Ich finde es gut, wenn jemand auf Missstände aufmerksam macht. Deshalb hat eine Seite wie diese auch eine absolute Daseinsberechtigung. Über dumme Anleger habe ich hier aber gar nichts gesagt. Ich glaube auch, dass die Geschäftsführung im Sinne der Anleger gehandelt hat und hoffentlich auch in Zukunft handelt. Ich habe lediglich angemerkt, dass der Vorsatz…
Geht man nach der aktuellen im vorigen Jahr hinterlegten Bilanz, dann ist man schon geneigt, „JA“ zu sagen, denn das Ergebnis ist nicht berauschend.
…einfach nur reißerisch ist und nicht auf das Problem hinweist, dass der Anbieter anscheinend gerade hat. Dieses Problem ist aber in der Bilanz noch gar nicht akut! In dem Zusammenhang empfehle ich der Redaktion auch noch einmal den Unterschied zwischen „scheinbar“ und „anscheinend“ zu recherchieren.
Es ist einfach nur mittlerweile total anstrengend…der eine sagt es ist alles super. Der andere sagt alles ist Mist…und keiner macht sich heute die Mühe mehr beide Seiten zu betrachten…Das ist einfach Schade…aber ja…natürlich sehr einfach…und das ist ja der Zeitgeist