LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020Registergericht: Amtsgericht HamburgRegisternummer: HRA 121256AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Anhang zum 31.12.2020LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4, GmbH & Co. KG, Hamburg1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg („Gesellschaft“ oder „Betreibergesellschaft“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg, unter HRA 121256 ist eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach § 24 Abs. 1 VermAnIG in Verbindung mit dem Dritten Buch des Handelsgesetzes, erster Unterabschnitt des zweiten Abschnitts. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen. Da die Gesellschaft sich noch in der Investitionsphase befindet, sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Aufgrund der Corona Pandemie besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch aus heutiger Sicht für die Luana-Gruppe nicht erkennbar. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Aktiva Anlagevermögen Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Passiva Das Festkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 8.810.000. Das Haftkapital wurde in Höhe von 100% vom Festkapital in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber der LCF Verwaltungsgesellschaft mbH von EUR 0 (Vorjahr EUR 11.900). 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Haftungsverhältnisse liegen zum Stichtag nicht vor. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtagsstichtag in Form von Verpflichtungen, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen Treuhandvergütung (0,3% p.a. des Nominalbetrags des verwalteten Kapitals), Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle (0,1% p.a. des Gesellschaftskapitals, mindestens jedoch EUR 5.000 p.a.), Managementfee (1,5% p.a. auf die Summe des gezeichneten Kapitals, mindestens jedoch EUR 175.000 p.a.) und Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung (EUR 5.000 p.a.). Zum 31.12.2020 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Bestellobligo in Höhe von EUR 217.093 (Vorjahr EUR 91.662). Für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 772.258 (Vorjahr EUR 0) besteht eine Sicherungsübereignung bei 2 BHKW. 5. Organe Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000. Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK). Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK). 6. ErgebnisverwendungDie Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Hamburg, den 11.05.2021 Die persönlich haftende Gesellschafterin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft Im Rahmen des Beteiligungsangebotes hat die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt), Energieerzeugungsanlagen inklusive Blockheizkraftwerke (nachfolgend auch „BHKW“ abgekürzt) an verschiedenen Standorten in Deutschland installiert bzw. erworben, um sie operativ zu betreiben und die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie zu übernehmen. 1.2 Ziele und Strategien Für den oben genannten Zweck hat die Gesellschaft ein Eigenkapitalvolumen in Höhe von EUR 8.800.000 eingeworben. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Anders als in den Bereichen Sonnen- und Windenergie, wo Deutschland weltweit eine Vorreiterstellung einnimmt, besteht im Bereich der Energiegewinnung durch BHKW noch ein gewisser Nachholbedarf. In den europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden wird beispielsweise bereits über 40% und in Dänemark sogar über 50% der Stromgewinnung über KWK-Anlagen gedeckt. Der Anteil in Deutschland beträgt dagegen lediglich ca. 17%. Experten schätzen, dass der KWK-Bereich in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen wird; sollten die Strompreise steigen sogar überproportional zum Wärmemarkt. In der Vergangenheit war der BHKW-Markt in Deutschland noch dominiert von biogasbetriebenen Motoren. Mit dem Jahr 2012 hatte sich dies grundsätzlich geändert und die Neuinstallationen von Erdgas-BHKW führen seitdem die Statistiken an. Nach wie vor legt die Beteiligungsgesellschaft den Fokus auf den Betrieb von BHKW, die mit ihrer ausgereiften Motorentechnologie und Wirkungsgraden von über 90% ein effizientes und ökologisches Investment darstellen. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die Beteiligungsgesellschaft hat bei Anlegern Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 8.800.000 eingeworben. Nach der Einwerbungsphase für Kapital erfolgte (parallel) die sukzessive Umsetzung von BHKW-Projekten. Die Versorgung erster Endkunden mit Wärme und Strom startete Anfang 2019 und inzwischen hält die Gesellschaft 10 Projekte im Portfolio. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.3.1 Ertragslage Das laufende Geschäftsjahr war geprägt von steigenden Umsätzen neuer Projekte, sowie von der Erschließung und vom Bau weiterer Standorte. Durch das zunehmende operative Geschäft stieg der Rohertrag auf EUR 179.643 (Vorjahr EUR 72.625). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen die in dieser Phase übliche Höhe von EUR 265.263 (Vorjahr EUR 761.452). Darunter fallen planmäßige Managementgebühren in Höhe von EUR 175.000 (Vorjahr EUR 175.000), eine Treuhandvergütung von EUR 26.400 (Vorjahr EUR 26.400) sowie Rechts- und Beratungskosten von EUR 10.521 (Vorjahr EUR 25.839) an. Der Vorjahreswert war zusätzlich geprägt durch Vermittlungsprovisionen über EUR 461.900. Das Jahresergebnis von EUR -219.407 (Vorjahr EUR -776.095) war noch negativ, wie es für eine Beteiligungsgesellschaft beim sukzessiven Start operativer Projekte üblich ist. 2.3.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalanteile der Kommanditisten betragen EUR 6.404.395 (Vorjahr EUR 6.900.647). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 24.231 (Vorjahr EUR 166.875). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 897.052 (Vorjahr EUR 1.153) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Fremdfinanzierungen im Rahmen des sogenannten Mietkaufs. Die Passiven Abrechnungsposten betreffen Investitionskostenzuschüsse, die über die Laufzeit der zugrundeliegenden Wärmelieferverträge aufgelöst werden. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden weitere BHKW-Anlagen in Betrieb genommen sowie Anzahlungen für neue Projekte geleistet. Liquidität Auf dem Konto der Hamburger Sparkasse (Geschäftskonto) befinden sich Liquide Mittel in Höhe von EUR 753.821 (Vorjahr EUR 462.875). Das Mittelverwendungskonto beim Bankhaus Neelmeyer weist ein Guthaben von EUR 650.642 (Vorjahr EUR 1.186.661) aus. Im Geschäftsjahr 2020 war die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft jederzeit gegeben. 2.3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag EUR 7.507.444,76 (Vorjahr EUR 7.079.451). Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Sachanlagen bestehend aus Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 2.125.368 (Vorjahr EUR 1.164.206), deren Wert sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die BHKW abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen ergibt. Darüber hinaus entfallen auf geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau EUR 3.586.048 (Vorjahr EUR 3.942.345), welche die noch zu installierenden BHKWs betreffen. Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital in Höhe von EUR 6.404.395,73 (Vorjahr EUR 6.900.647) im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten aus Mietkaufverträgen in Höhe von EUR 772.258 (Vorjahr EUR 0) geprägt. 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Eigenkapitalquote der Beteiligungsgesellschaft zum Bilanzstichtag beläuft sich auf rd. 85% (Vorjahr 97%). 2.5 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann als solide beschrieben werden. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Risikobericht 3.1.1 Vorbemerkung Im Risikobericht werden einzelne Risiken der Beteiligungsgesellschaft aufgeführt. 3.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken Konkrete Adressenausfallrisiken sind bislang nicht bekannt. Die Marktpreisrisiken sind zukünftig erhöht aufgrund der Änderungen durch Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG); die operationellen Risiken liegen im normalen, marktüblichen Bereich. 3.1.3 Marktpreisrisiken Deutschland hatte sich zusammen mit den Ländern der EU verpflichtet, die CO2 -Emissionen bis 2030 gegenüber 1990, um mindestens 55% zu senken. Ende 2019 wurden die bereits geltenden EU-Vorgaben im Klimaschutzpaket der Bundesregierung umgesetzt und in neue gesetzliche Vorgaben verankert. Ziel war es, die bereits eingegangenen Verpflichtungen nochmal deutlich zu übertreffen und ab dem Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Im März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die zulässige Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten für unvereinbar und verpflichtete den Gesetzgeber die Festschreibung einer Minderung bis Ende 2022 zu regeln. Das Bundesumweltministerium erarbeitete kurzfristig einen Entwurf, welcher bereits im Mai 2021 in einem entsprechenden Gesetzentwurf vom Bundeskabinett zum Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Mit diesem werden die bis 2030 bestehenden Ziele verschärft und die Frist zum Erreichen der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 verkürzt. Darüber hinaus sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% sinken gegenüber 1990. Die konkreten Maßnahmen dafür stehen noch aus. 3.1.4 Operationelle Risiken Die Beteiligungsgesellschaft betreibt die erworbenen BHKW selbst. Es bestehen somit grundsätzlich die normalen operationellen Risiken, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungen oder Netzstörungs- bzw. Einspeiseunterbrechungen. 3.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage Die Risiken können sich insbesondere durch die geplanten Gesetzesänderungen erhöhen. 3.2 Chancenbericht Es besteht die grundsätzliche die Möglichkeit, dass aus dem Betrieb der BHKW Erträge übertroffen werden, beispielsweise aufgrund höherer Bedarfssituationen beim Endkunden und/oder geringeren laufenden Kosten als geplant verursacht werden. 3.3 Prognosebericht Die bislang installierten Projekte erwirtschaften bereits ihre Umsätze und Erträge. Zusätzlich werden die sukzessiv in 2021 fertig gestellten BHKW schon Energie anteilig für das Jahr liefern. Das führt in 2021 zu einer Steigerung des Umsatzes von ca. 50%. Insgesamt ist mit einer Ergebnisverbesserung und einem positiven EBITDA zu rechnen. Das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft, Blockheizkraftwerke, an verschiedenen Standorten in Deutschland operativ zu betreiben, ist stabil. Jedoch sind Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie auf die Ertragsprognose nicht ausgeschlossen, weil direkte und indirekte Abhängigkeiten von Akteuren und Prozessen in anderen Branchen bestehen. 3.4 Gezahlte Vergütungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 In der Beteiligungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr folgende variable Vergütungen mit Mindesthöhe (netto) angefallen:
Weitere Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 VermAnIG wurden nicht geleistet.
Hamburg, den 11. Mai 2021 Die persönlich haftende Gesellschafterin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH Marc Banasiak, Geschäftsführer Marcus Florek, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhänigen AbschlussprüfersAn die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetz-lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Nach unser Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 30. Juni 2021 Mazars GmbH & Co. KG Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer Steffi Papenroth, Wirtschaftsprüferin Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen. Abschluss Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Lagebericht Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, den 11. Mai 2021 Gezeichnet: Die persönlich haftende Gesellschafterin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH Marc Banasiak, Geschäftsführer; Marcus Florek, Geschäftsführer Feststellung: Bei der Offenlegung handelt es sich um einen Abschluss, der noch nicht festgestellt und zur Wahrung der gesetzlichen Fristen offengelegt wurde. Nach Feststellung wird das Feststellungsdatum, bzw. der geänderte Abschluss, sofern sich Änderungen ergeben sollten, in einer korrigierten Fassung nachgereicht. |
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