Startseite Vorsicht Bilanzen LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG / verdammt hohe Kosten
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LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG / verdammt hohe Kosten

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Nun, natürlich muss man eine Bilanz immer kritisch, aber auch differenziert betrachten. Genau das wollen wir hier einmal tun. Die Bilanz weist eine „bilanzielle Überschuldung“ aus, die aber mit einer tatsächlichen Überschuldung und einer möglichen Insolvenzgefahr nichts zu tun hat.

Zumal hier schon, zumindest laut den Ausführungen in dieser Bilanz, Kapitalzuführungszusagen in Höhe von über 4 Millionen Euro angeblich vorliegen. Trotzdem sehen wir diese Bilanz dann sehr kritisch, denn wir wollen hier einmal auf die aus unserer Sicht enormen Kosten hinweisen, die in dieser Bilanz ausgewiesen sind:

„Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 1.097.516 (Vorjahr EUR 7.071) und wurden hauptsächlich geprägt durch Vermittlungsprovisionen über EUR 418.000 (Vorjahr EUR 0) und einmalige Konzeptionsgebühren über EUR 352.000 (Vorjahr EUR 0). Darüber hinaus fielen planmäßige Managementgebühren in Höhe von EUR 175.000 (Vorjahr EUR 0) sowie Rechts- und Beratungskosten für Gründung und Prospekterstellung über EUR 82.725 (Vorjahr EUR 256) an.“

Dieses Geld müssen die getätigten Investments nun erst einmal erwirtschaften, bevor dann die investierten Anleger irgendeinen Euro verdienen, oder?

LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Testatsexemplar

LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

ANLAGENVERZEICHNIS

Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2018
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Allgemeine Auftragsbedingungen

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRA 121256

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 442.694,00 0,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.770.783,00 0,00
2.213.477,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen zukünftige Kommanditisten 115.000,00 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 118.377,83 9.126,46
233.377,83 9.126,46
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.495.350,18 3.490,97
1.728.728,01 12.617,43
C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG 1.094.721,80 0,00
5.036.926 81 12.617,43

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile des Kommanditisten
1. Kapitalkonto I 10.000,00 10.000,00
2. Kapitalkonto III -1.104.721,80 -7.070,50
-1.094.721,80 2.929,50
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 1.094.721,80 0,00
0,00 2.929,50
B. ZUR DURCHFÜHRUNG VON KAPITALERHÖHUNGEN GELEISTETE EINLAGEN 4.541.000,00 0,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 8.065,00 1.487,56
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 73,91
– Bankhaus Neelmeyer: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 73,91)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 454.861,81 3.126,46
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 454.861,81 (Vorjahr: EUR 3.126,46)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 5.000,00
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 5.000,00)
– davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 5.000,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 33.000,00 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 33.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
487.861,81 8.200,37
5.036.926,81 12.617,43

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

2018 Rumpfgeschäftsjahr 2017
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.097.516,99 -7.069,39
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -134,31 -1,11
3. Ergebnis nach Steuern -1.097.651,30 -7.070,50
4. Jahresfehlbetrag -1.097.651,30 -7.070,50
5. Belastung auf Kapitalkonten 1.097.651,30 7.070,50
6. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg („Gesellschaft“ oder „Fonds“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121256 ist eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach § 24 Abs. 1 VermAnlG in Verbindung mit dem Dritten Buch des Handelsgesetzes, erster Unterabschnitt des zweiten Abschnitts. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen.

Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist nur bedingt möglich, da die Gesellschaft erst in 2017 gegründet wurde und die operative Tätigkeit erst in 2018 aufgenommen hat.

2. Bilanzierungs- und Bewertunsgrundsätze

Durch bereits erhaltene Einlagen zukünftiger Gesellschafter, die unter einem zusätzlichen Posten „Zur Durchführung von Kapitalerhöhungen geleistete Einlagen“ ausgewiesen wird und dem entsprechenden Beitritt der Treuhandkommanditistin im Geschäftsjahr 2019 ist eine Überschulung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht gegeben. Der Jahresabschluss wurde dementsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren. Eine planmäßige Abschreibung hat im Geschäftsjahr 2018 noch nicht stattgefunden, da die anderen Anlagen mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2018 übernommen wurden.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktiva

Anlagevermögen

Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Passiva

Das Festkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 10.000,00, das Haftkapital wurde in Höhe von 10% vom Festkapital in das Handelsregister eingetragen.

Der Posten „Zur Durchführung von Kapitalerhöhungen geleistete Einlagen“ in Höhe von TEUR 4.541 beinhaltet Einzahlungen für zukünftiges Kommanditkapital. Ein Ausweis als Eigenkapital war zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2018 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Beitritt der Treuhandgesellschafterin als Kommanditistin in die Gesellschaft erfolgt war. Daher erfolgt ein gesonderter Ausweis dieser Position.

Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber der LCF Verwaltungsgesellschaft mbH von EUR 11.900 (Vorjahr EUR 0).

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Haftungsverhältnisse liegen zum Stichtag nicht vor.

Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtagsstichtag in Form von Verpflichtungen, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen Treuhandvergütung (0,3% p.a. des Nominalbetrags des verwalteten Kapitals), Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle (0,1% p.a. des Gesellschaftskapitals, mindestens jedoch TEUR 5 p.a.), Managementfee (1,5% p.a. auf die Summe des gezeichneten Kapitals, mindestens jedoch TEUR 175 p.a.) und Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung (TEUR 5 p.a.).

Zum 31.12.2018 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Bestellobligo in Höhe von TEUR 24.

5. Organe

Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

6. Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.

7. Nachtragsbericht

Mit Datum vom 19. Juni 2019 erfolgte die Eintragung der Treuhandkommanditistin HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH für eigene als auch treuhänderisch verwaltete Kommanditeinlagen in Höhe von TEUR 880.

 

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die persönlich haftende Gesellschafterin

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

 

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die geschäftsführende Kommanditistin

Luana Capital New Energy Concepts GmbH

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2018 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2018
EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 442.694,00 0,00 442.694,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.770.783,00 0,00 1.770.783,00
0,00 2.213.477,00 0,00 2.213.477,00
0,00 2.213.477,00 0,00 2.213.477,00
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2018 Zuführungen Auflösungen 31. Dez. 2018
EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 442.694,00 0,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.770.783,00 0,00
2.213.477,00 0,00
2.213.477,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Im Rahmen des Beteiligungsangebotes hat die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt), Blockheizkraftwerke (nachfolgend auch „BHKW“ abgekürzt) an verschiedenen Standorten in Deutschland erworben, um sie operativ zu betreiben und die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie zu übernehmen.

1.2 Ziele und Strategien

Für den oben genannten Zweck wurde im März 2018 mit dem Einwerben des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft begonnen. Zum 19. Juni 2019 erfolgte die Eintragung des Beitritts der Treuhänderin für eigenes als auch treuhänderisch verwaltetes Kommanditkapital in Höhe von TEUR 880 (entspricht einem Festkapital von TEUR 8.800).

Parallel dazu wurde mit Investitionen in BHKW (mit den dazugehörigen Energielieferverträgen) und die Versorgung von Endkunden mit Wärme und Strom sukzessive begonnen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Anders als in den Bereichen Sonnen- und Windenergie, wo Deutschland weltweit eine Vorreiterstellung einnimmt, besteht im Bereich der Energiegewinnung durch BHKW noch ein gewisser Nachholbedarf. In den europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden wird beispielsweise bereits über 40% und in Dänemark sogar über 50% der Stromgewinnung über KWK-Anlagen gedeckt.

Der Anteil in Deutschland beträgt dagegen lediglich ca. 17% und liegt damit noch unter 100 Terawattstunden (im Folgenden auch „TWh“). Hält man sich die Verpflichtung der Bundesregierung vor Augen, den Ausbau der KWK-Stromerzeugung bis 2025 auf 120 TWh zu erhöhen, wird das Potenzial dieses Marktes deutlich. Experten schätzen, dass der KWK-Bereich in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen wird; sollten die Strompreise steigen sogar überproportional zum Wärmemarkt. In der Vergangenheit war der BHKW-Markt in Deutschland noch dominiert von biogasbetriebenen Motoren. Mit dem Jahr 2012 hatte sich dies grundsätzlich geändert und die Neuinstallationen von Erdgas-BHKW führen seitdem die Statistiken an.

Der Absatz der fossilen Anlagen, die im Allgemeinen durch das KWKG gefördert werden, nahm deutlich zu und erreichte in 2016 einen neuen Höchstwert. Ein Grund dafür war das Mini-KWK-Impulsprogramm, welches die Grundförderung in 2015 um 33% deutlich angehoben hat und so die gewünschte Wirkung entfalten konnte.

Die Bedeutung der kleineren fossilen Anlagengrößen wird in Zukunft weiter zunehmen, da insbesondere in der Wohnungswirtschaft Potenziale zu heben sind. Weitere Impulse kommen von Gesetzesseite mit der Novellierung KWK-G zum 21.12.2018.

Nach wie vor legt die Beteiligungsgesellschaft den Fokus auf den Betrieb von BHKW, die mit ihrer ausgereiften Motorentechnologie und Wirkungsgraden von über 90% ein sicheres und wirtschaftliches Investment darstellen.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Zum 21. Dezember 2018 wurden Einlagen seitens zukünftiger Kommanditisten in Höhe von TEUR 4.541 gezeichnet. Da der Beitritt der Treuhänderin erst in 2019 erfolgte, wurden die Einlagen unter einem gesonderten Posten unterhalb des Eigenkapitals „Zur Durchführung von Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ ausgewiesen. Das Festkapital der Gesellschaft beträgt damit wie im Vorjahr TEUR 10.

Parallel ist schon die sukzessive Umsetzung von BHKW-Projekten erfolgt, die Versorgung der dazugehörigen Endkunden mit Wärme und Strom startet ab 2019.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Das laufende Geschäftsjahr war maßgeblich vom Einwerben von Eigenkapital und Aufbau des Geschäfts geprägt, nennenswertes operatives Geschäft und einen dazugehörigen Cash Flow gab es noch nicht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 1.097.516 (Vorjahr EUR 7.071) und wurden hauptsächlich geprägt durch Vermittlungsprovisionen über EUR 418.000 (Vorjahr EUR 0) und einmalige Konzeptionsgebühren über EUR 352.000 (Vorjahr EUR 0). Darüber hinaus fielen planmäßige Managementgebühren in Höhe von EUR 175.000 (Vorjahr EUR 0) sowie Rechts- und Beratungskosten für Gründung und Prospekterstellung über EUR 82.725 (Vorjahr EUR 256) an.

Das Jahresergebnis von EUR -1.097.651 (Vorjahr EUR -7.071) war daher erwartungsgemäß negativ, wie es für eine Beteiligungsgesellschaft in der Einwerbephase des Kapitals üblich ist.

2.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Einzahlungen zukünftigen Kommanditisten zur Durchführung einer Kapitalerhöhung betrugen EUR 4.541.000 (Vorjahr EUR 10.000). Da die Anleger bis zum 31.12.2018 noch nicht über die Treuhänderin als Kommanditisten der Gesellschaft beigetreten waren, wird dieser Betrag als Sonderposten in den PASSIVA ausgewiesen. Die Eintragung ist nach Beendigung der Einwerbephase im Juni 2019 erfolgt. Die eingezahlten Beträge werden seitdem als Eigenkapital ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 454.862 (Vorjahr EUR 3.126) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Projektentwickler im Rahmen der Übernahme vollständig errichteter und im Betrieb befindlicher BHKW.

Investitionen

Im Geschäftsjahr wurden drei BHKW-Anlagen angeschafft. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Anzahlungen für neue Projekte geleistet.

Liquidität

Auf dem Konto der Hamburger Sparkasse (Geschäftskonto) befinden sich Liquide Mittel in Höhe von EUR 202.763 (Vorjahr EUR 3.490). Das Mittelverwendungskonto beim Bankhaus Neelmeyer weist ein Guthaben von EUR 1.292.586 (Vorjahr EUR 0) aus.

Im Geschäftsjahr 2018 war die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft jederzeit gegeben.

2.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag EUR 5.036.927 (Vorjahr EUR 12.617). Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Sachanlagen bestehend aus Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 442.694 (Vorjahr EUR 0), deren Wert sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die BHKW abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen ergibt. Darüber hinaus entfallen auf geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau EUR 1.770.783 (Vorjahr EUR 0), welche die noch zu installierenden BHKWs betreffen.

Die Bilanzsumme enthält dabei den Ausweis des Postens „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe von TEUR 1.095, bedingt durch das negative Kapital. Eine tatsächliche Überschuldung ist jedoch nicht gegeben, da zum 31. Dezember 2018 Einzahlungen seitens zukünftiger Kommanditisten in Höhe von TEUR 4.541 bestehen.

Die Passivseite ist im Wesentlichen durch die geleisteten Einzahlungen zukünftiger Kommanditisten zur Durchführung einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 4.541.000 (Vorjahr EUR 0) geprägt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 454.862 (Vorjahr EUR 3.126) beziehen sich auf den Kauf von drei fertigen Projekten.

2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Eigenkapitalquote der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich, unter Berücksichtigung des Sonderpostens „Zur Durchführung von Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ zum Bilanzstichtag auf rd. 87% (Vorjahr: 23%).

2.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann als solide beschrieben werden.

3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1 Risikobericht

3.1.1 Vorbemerkung

Im Risikobericht werden einzelne Risiken der Beteiligungsgesellschaft aufgeführt.

3.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Konkrete Adressenausfallrisiken sind bislang nicht bekannt.

Liquiditätsrisiken generell sowie Marktpreisrisiken aufgrund der Änderungen des KWK-G erscheinen weiterhin überschaubar; die operationellen Risiken liegen im normalen, marktüblichen Bereich.

3.1.3 Marktpreisrisiken

Um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung nochmal entscheidend zu forcieren, trat die Novellierung des KWK-G bereits 2016 in Kraft. Ein Jahr danach beschloss der Gesetzgeber eine weitere Novellierung und seitdem können Unternehmen mit hohem Stromverbrauch ihre KWK-G-Umlage nur noch reduzieren, wenn sie besondere Voraussetzungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen. Für 2017 und 2018 galten Übergangsregelungen.

Zudem kamen Neuerungen durch die Einführung von Ausschreibungen der KWK-Förderung im Leistungsbereich 1 MW bis 50 MW auf die Marktteilnehmer zu. In dieser Größenordnung bedeutete dies das Ende der klassischen KWK-Förderung, da sie keine gesetzlich festgelegten KWK-G-Zuschläge mehr erhalten

Insgesamt gesehen sind die Vorgaben des KWK-G wesentlich komplexer geworden. Insbesondere die zueinander im Verhältnis stehenden Differenzierungen zwischen den einzelnen Leistungsbereichen, die Unterschiede zwischen Ausschreibung und festen gesetzlichen Zuschlägen sowie Abstufungen zwischen neuen, modernisierten und nachgerüsteten Anlagen stellten Herausforderungen für Anlagenbetreiber dar. Die Beteiligungsgesellschaft war von all diesen Änderungen nicht direkt betroffen.

3.1.4 Operationelle Risiken

Die Beteiligungsgesellschaft betreibt die erworbenen BHKW selbst. Es bestehen somit grundsätzlich die normalen operationellen Risiken, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungen oder Netzstörungs- bzw. Einspeiseunterbrechungen.

3.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Die Risiken liegen im normalen marktüblichen Bereich.

3.2 Chancenbericht

Die Beteiligungsgesellschaft wird in 2019 weitere BHKW umsetzen und parallel Energielieferverträge abschließen. Daher bestehen grundsätzlich die Möglichkeiten, dass die geplanten Einstandskosten der BHKW geringer sind als erwartet, Erträge übertroffen (beispielsweise aufgrund höherer Bedarfssituationen beim Endkunden) und/oder geringere laufende Kosten als geplant verursacht werden.

3.3 Prognosebericht

Die Ende 2018 erworbenen bzw. installierten Projekte werden in 2019 erste Umsätze erwirtschaften. Weitere in diesem Jahr sukzessiv hinzukommende BHKW werden je nach Fertigstellungstermin einen weiteren Beitrag zum Jahresergebnis beisteuern.

3.4 Gezahlte Vergütungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

In der Beteiligungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr folgende Vergütungen (netto) angefallen:

Aufwendungen für Konzeption: EUR 352.000

Aufwendungen für Treuhandvergütung: EUR 8.692

Aufwendungen für Managementtätigkeiten: EUR 175.000

Aufwendungen für Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung: EUR 5.000

Weitere Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 VermAnlG wurden nicht geleistet.

 

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die persönlich haftende Gesellschafterin

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

 

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die geschäftsführende Kommanditistin

Luana Capital New Energy Concepts GmbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

. entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögsanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018,

. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 28. Juni 2019

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer

Steffi Papenroth, Wirtschaftsprüferin

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Abschluss

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Lagebericht

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die persönlich haftende Gesellschafterin
LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Hamburg, den 21. Juni 2019

Die geschäftsführende Kommanditistin
Luana Capital New Energy Concepts GmbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

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