Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 9. Dezember 2016 teilt die FMA daher mit, dass
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleitungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
Ich wurde von LCM-Brokers betrogen. Man schickte mir eine Papier auf dem drauf stand, dass die Aktie Sumo Resources zum 21.Januar mit auf 2,60 Euro übernommen wird. Ich hab darum 30000 Euro an Aktien gekauft. Es gab aber am 21. Januar 2017 keine Übernahme. Ich hab LCM-Brokres viele male angeschrieben. Keine Reaktion! Die Aktie steht jetzt bei 0,06 Euro. 26500 Euro Verlust. Ich wurde vorsätzlich betrogen von LCM-Brokers. Herr Liebermann und Herr Eckstein, so nannten sich die Herren, haben mir das angetan. I