Die Bundesanwaltschaft sieht die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe im NSU-Prozess als Mittäterin überführt. Mit der Beweisaufnahme habe sich die Anklage in objektiver wie in subjektiver Hinsicht in allen Punkten im Wesentlichen bestätigt, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer heute in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Zschäpe sei „Mittäterin“ bei den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und den weiteren Taten des NSU, sagte Diemer. Diemer gab diese Einschätzung zu Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft, das über 22 Stunden an mehreren Prozesstagen gehalten werden soll.
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