Lebensversicherungen gehör(t)en zu den meistverkauften Finanzprodukten Deutschlands in den letzten 50 Jahren. Über 90 Millionen Verträge gibt es noch in deutschen Haushalten. Doch nach Angaben des Bundes der Versicherten werden die Verträge im Durchschnitt nur sieben Jahre durchgehalten. Das heißt aber auch, viele Versicherte zahlen ein paar Jahre in ihre Lebensversicherung ein und kündigen dann. Mit der Folge, dass sie dann nur einen Bruchteil des Geldes wiederbekommen, das sie eingezahlt haben. Verdient haben dann nur der Vertrieb und die Versicherungsgesellschaften.
Ein neues Urteil macht Hoffnung für alle. Menschen die zwischen Herbst 2001 und Ende 2007 eine Versicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt haben, können sich über ein Urteil freuen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat Ende Juli alte Urteile bestätigt und entschieden, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen von vier großen Versicherungen intransparent und damit unwirksam sind.
Das Urteil betrifft derzeit nur gegen vier Gesellschaften (Deutscher Ring und Generali, Ergo und Signal Iduna, richtet. Trotzdem hat es sicherlich grundsätzliche Bedeutung für die ganze Versicherungswirtschaft.
Betroffen sein können von diesem Urteil bis zu 24 Millionen Versicherungskunden. Hat das Urteil Bestand, dann können sie auf einen Nachschlag von durchschnittlich 500 Euro hoffen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die vier Versicherungen in Berufung gehen werden. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) im nächsten Jahr entscheiden. Dennoch ist es ratsam, seine Ansprüche schon vor der Urteilsverkündung des BGH anzumelden, damit man zum einen Zinsansprüche geltend machen kann und zum anderen nicht in Gefahr läuft, von der Verjährung betroffen zu sein. Alle, die ihre Verträge 2005, 2006 oder 2007 gekündigt haben, müssen bis zum Jahresende etwas unternehmen, damit die Verjährung gestoppt wird. Außerdem kann man so, laut Verbraucherzentrale, den Druck auf die Versicherungen erhöhen.
„Ein Versicherungsnehmer, muss nur seine Gesellschaft anschreiben, auf das oberlandesgerichtliche Urteil verweisen und einen Nachschlag verlangen“, empfiehlt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. „In dem Brief sollte drin stehen, dass man eine bestimmte Versicherung abgeschlossen hat, irgendwann gekündigt hat und dass man einen geringen Rückkaufswert bekommen hat und daher mehr Geld fordert“, rät Verbraucherschützerin Castelló. Wenn das nicht reicht, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Bestätigt der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, bekommen die Betroffenen ihr Geld zurück.
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