Gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für die Standmitteilung
Die Ergebnisse der Marktwächter-Untersuchung machen deutlich, warum viele Verbraucher mit der Post ihres Versicherers wenig anfangen können: Ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen nennt nicht einmal die wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig. Diese sind:
- Leistung im Todesfall
- Leistung bei Ablauf.
- Die Höhe der jeweils garantierten Überschüsse
Zusätzlich haben Sie noch ein Recht darauf zu erfahren, wenn sich so genannte bezifferte Angaben verändern (etwa, wenn der Lebensversicherer Angaben zur künftigen Entwicklung des Vertrags gemacht hat, sich die Überschussbeteiligung aber verändert).
Wichtige Angaben für die Standmitteilung
Einige wenige Versicherer zeigen, dass es besser geht und nehmen durchaus wünschenswerte Angaben mit hinein.
Wir finden wichtig:
- Rückkaufswert: Kündigen Sie den Lebensversicherungsvertrag, so wird er ausgezahlt. Nur mit diesem Wert können Sie den Ist-Stand des Vertrages beurteilen.
- Garantierte Überschüsse bei Rückkauf: Bei Kündigung haben Sie außerdem oft Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden.
- Garantierte Überschüsse bei Ablauf: Bei Ablauf des Vertrages haben Sie Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden. Gibt es aufgrund des Überschusssystems keine garantierten laufenden Überschüsse, so sollte ein Hinweis auf die Überschussverwendung in der Standmitteilung enthalten sein.
- Garantierte Überschüsse im Todesfall: Im Todesfall haben Sie Anspruch auf Auszahlung von Überschüssen, die dem Vertrag bereits gutgeschrieben wurden. Diese sollten genannt werden. Gibt es aufgrund des Überschusssystems keine garantierten laufenden Überschüsse, so sollte auch hier ein Hinweis erfolgen.
- Beitragsfreie Versicherungsleistung: Bei Problemen wie Arbeitslosigkeit und finanziellen Engpässen kann es für Sie wichtig sein, die Beiträge zeitweise nicht mehr zu zahlen. Dafür sollten Sie die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme kennen.
- Derzeitiger Versicherungsbeitrag: Das ist gerade bei Lebensversicherungen mit einer dynamischen Erhöhung des Beitrages wichtig. Sie sollten allein aus der Standmitteilung heraus Ihren aktuellen Beitrag sehen können. Diesen brauchen Sie, um beispielsweise die Restlaufzeitrendite ihres Vertrages zu ermitteln.
- Insgesamt eingezahlte Beiträge: Die Standmitteilung sollte die bisher eingezahlten Beiträge nennen. Viele Lebensversicherungsverträge laufen über mehrere Jahrzehnte und beinhalten häufig die dynamische Erhöhung der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können Sie oft kaum selbst ausrechnen.
- Versicherungsgesellschaft: Haben Sie bei mehreren Gesellschaften Verträge, können Sie Verwechslungen vermeiden, wenn der jeweilige Anbieter auf den Standmitteilungen steht.
- Versicherungsnummer: Haben Sie mehrere Verträge bei derselben Gesellschaft, können Sie mit dieser Verwechslungen vermeiden.
- Weitergehende Informationen: Darüber hinaus wären Angaben zu den verschiedenen Kostenarten und Höhen, sowie zur Sparbeitragshöhe, zum Rechnungszins, zu versicherten Personen und Kündigungsfristen wünschenswert – auch wenn sie für eine Renditeberechnung nicht notwendig sind, machen sie die Versicherung transparenter.
Versicherer verwenden viele verschiedene Begriffe
Ein weiteres Problem ist der Begriffsdschungel: Die Versicherer nutzen unterschiedliche Bezeichnungen, auch wenn sie dasselbe meinen.
- Alleine für den Begriff Standmitteilung ‑ also die jährliche Mitteilung Ihrer Versicherung darüber, wie sich Ihr Vertrag entwickelt hat ‑ gab es in der Untersuchung 15 Alternativen: Information, Mitteilung, Wertmitteilung, Leistungsübersicht, Übersicht, Überschussmitteilung, Überschussinformation, Unterrichtung, Werteblatt, Entwicklung, Kontoauszug, Kundeninformation, Statusreport, Vertragsauskunft und Wertbestätigung.
- Der Rückkaufswert – das ist der Betrag, den Sie bei einer Kündigung ausbezahlt bekommen – tauchte in 13 der 68 untersuchten Mitteilungen gar nicht auf. Ansonsten gab es als Bezeichnungen dafür auch: Leistung bei Rückkauf, Leistung bei Kündigung, Rückvergütung, Wertstand, Aktueller Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung, Aktueller Stand bei Rückkauf, Aktueller Wert, Auszahlungsbetrag zum Kündigungstermin, Gesamtleistung bei Rückkauf, Gesamtrückvergütung und Kontenstand.
- Überschüsse – also das, was die Versicherung zusätzlich zu Ihren Einzahlungen für Sie erwirtschaftet hat – fließen jedes Jahr in Ihren Vertrag und heißen in den untersuchten Mitteilungen: Überschussbeteiligung, Überschussanteile, Überschussguthaben, Ansammlungsguthaben, Gewinnbeteiligung, Gewinnguthaben, Bonus, Bonusguthaben, Bonussumme, Bonusversicherungssumme, Gewinnanteil, Gewinne, Überschussanteilguthaben und Überschussgutschriften.
- Schlussüberschüsse – eine Zahlung bei Beendigung des Vertrags – tauchten in sieben untersuchten Mitteilungen gar nicht auf. Sonst hießen sie auch: Schlussüberschussanteile, Schlussüberschussbeteiligung, Schlussgewinn, Schlussgewinnbeteiligung, Schlussgewinnanteile und Schlussgewinnanwartschaft.
Generali ignoriert gesetzliche Vorgaben zu Standmitteilung
Nicht alle Versicherer halten sich an die gesetzlichen Vorgaben für Standmitteilungen: Eine Kundin der Generali Lebensversicherung AG beschwerte sich über eine Standmitteilung, in der sie wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vermisste.
Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass die Standmitteilung tatsächlich nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllte und die Angaben zur Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und der garantierten Überschussbeteiligung fehlten. Laut Angaben des Versicherers sei eine fristgerecht Umsetzung zum 01. Juli 2018 aufgrund technischer Gegebenheiten leider nicht möglich gewesen.
Leittragende sind die Kunden, denen wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vorenthalten werden. Kunden sollten die Generali damit nicht durchkommen lassen und ihr Recht auf diese Angaben einfordern.
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