Mehr muss man eigentlich nciht sagen! oder?
Eine zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossene Kapitallebensversicherung soll eine ordentliche Rendite bringen. Doch die Überschussbeteiligung sinkt und die Versicherungsgesellschaften zahlen heute weniger Geld aus als zu Vertragsbeginn prognostiziert. Der Gewinn schmilzt dahin. Wer den Hinterbliebenenschutz aus dem Vertrag nicht mehr benötigt, sollte überprüfen, ob sich die Beitragszahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch lohnen. Aus Renditegesichtspunkten kann es besser sein, die Versicherung beitragsfrei zu stellen oder ganz zu kündigen.
Statt lange Zeit den Beitrag ruhen zu lassen oder zu kündigen sollte man sich auch mal Gedanken zu machen die Lebensversicherung zu verkaufen als interessante Alternative zur Kündigung. Denn ein LV Verkauf bringt teilweise bis zu 15% mehr Geld ein, als wenn man bei Kündigung von der Versicherung den recht niedrigen Rückkaufwert ausgezahlt zu bekommt!
Man kann auch die Laufzeitverkürzung beantragen, oder man verkauft den Vertrag an einen Policenankäufer des Vertrauens.
Wer eine Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung vor Ablauf kündigt, muss die Zinsen versteuern, die auf den Sparanteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge entfallen, entschied das niedersächsische Finanzgericht (FG, Aktenzeichen: 12 K 10521/05). Die Gründe für die Kündigung spielen dabei keine Rolle. Diese Steuerpflicht gilt auch dann, wenn der Kapitalanleger weniger Geld von seinem Versicherer zurückbekommt, als er eingezahlt hat.
Von diesem Urteil sind „alte“ Lebensversicherungen betroffen, die vor 2005 geschlossen wurden. Die Zinsen aus einer solchen Versicherung sind nur dann steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang lief. Neuere Lebensversicherungen sind ohnehin immer steuerpflichtig.
Die FG-Entscheidung wird für Kapitalanleger vor allem dann teuer, wenn sie ihre Lebensversicherung in den ersten zwei bis fünf Jahren nach Abschluss kündigen. Denn in den ersten Jahren ziehen die Versicherungen von den Beiträgen zunächst alle Kosten für ihre Verwaltung sowie die Vermittlerprovision ab.
Wer seine Lebensversicherung zu früh kündigt (so genannter „Rückkauf“), macht unterm Strich also Verlust und muss zusätzlich Steuern zahlen, weil im Rückkaufwert Zinsen enthalten sind.