Lebensversicherungen – auf ewig der Nationalmannschaft dankbar

Published On: Mittwoch, 16.07.2014By Tags:

Eine Initiative der Versicherungsbranche im Dezember 2012 zur Kürzung der Bewertungsreserven bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen wurde wegen öffentlichen Protestes gestoppt. Nun hat die Bundesregierung im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) auf den Weg gebracht, um die „arme” Versicherungsbranche finanziell zu entlasten.

Unser Fazit: Fast alle Veränderungen, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind, gehen zu Lasten der Versicherten. Vor allem wenn Ihr Vertrag jetzt oder in naher Zukunft ausläuft oder von Ihnen gekündigt wird, werden Sie die neuen Rahmenbedingungen auf Ihrem Konto zu spüren bekommen.

Was bringt das Lebensversicherungsreformgesetz – oder auch nicht?

1. Magere Bewertungsreserven: Der Anteil an Bewertungsreserven, der Ihnen als Versicherungsnehmer seit 2008 zusteht, kann von Ihrem Versicherer gekürzt oder sogar gänzlich gestrichen werden. Bewertungsreserven sind die Beteiligungen an Wertpapieren des Unternehmens, die Sie als Versicherter mitfinanzieren. Zurzeit sind sie sehr hoch, weil Versicherer Zinspapiere mit hohen Zinsen halten, die vor Jahren gekauft wurden. Wenn Ihr Vertrag bald ausläuft, werden Sie durch die Kürzung der Bewertungsreserven sehr viel schlechter gestellt. Bei durchschnittlichen Verträgen könnte die Streichung einige Tausend Euro ausmachen!

Die Versicherungsbranche führt an, dass sie wegen der niedrigen Zinsen ihre Verpflichtungen gegenübern ihren Versicherteren nicht mehr erfüllen könnte, weil viele Verbraucher mit Verträgen im Bestand noch Anspruch auf eine hohe Verzinsung mit bis zu 4 % auf den Sparanteil haben. Nach veröffentlichten Zahlen der Versicherer und  einer Untersuchung der Zeitschrift Ökotest geht es den Versicherern aber gut. Von den Versicherungskonzernen hingegen wurden keine belastbaren Zahlen vorgelegt, so dass man sich über Inhalt und Zustandekommen dieses Gesetzes nur wundern kann, zumal das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in den Jahren 2005 und 2006 mehrfach aufgegeben hatte, Versicherte bei Lebens- und Rentenversicherungen an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Nun sollen die Verbraucher wieder leer ausgehen! Wir halten die Neuregelung für einen Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

2. Abgesenkter Höchstzinssatz: Die Renditen von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen sind ohnehin schlecht. Mit dem neuen Gesetz wird der Höchstzinssatz für neue Verträge ab 2015 nun noch weiter auf 1,25 Prozent herabgesetzt.

3. Nichtssagende Effektivkosten: Beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags werden die Versicherungskonzerne ab sofort die sogenannten Effektivkosten ausweisen. Doch was bringt das? Unsere Antwort lautet: nichts. Die „Effektivkosten” geben Ihnen keine Orientierung bei der Auswahl eines bestimmten Finanzprodukts. Sie sagen auch nichts über die Qualität des Vertrages, den Sie abschließen wollen. Ursprünglich geplant war eine Ausweisung der gesamten Provisionen, die die Vermittler erhalten, doch die Versicherungsbranche ist so sehr dagegen Sturm gelaufen, dass der Finanzausschuss seine Pläne verworfen hat.

4. Beteiligung an Risikogewinnen: Von ursprünglich 75 auf 90 Prozent soll die Beteiligung der Versicherten an Risikogewinnen steigen. Das ist zumindest etwas erfreulich. Doch auch hier fragen wir uns: Warum soll die Versicherungsbranche überhaupt Gewinne einstreichen, wenn weniger Versicherte sterben als der Versicherer geplant hat? Dann muss man die Planzahlen nur einfach hoch genug ansetzen.

5. Weniger Dividende für Aktionäre: Kann ein Versicherungs­unter­nehmen die Verträge mit seinen Versicherten nicht erfüllen, dürfen laut neuem Lebensversicherungsreformgesetz auch die Aktionäre keine oder nur eine geringere Dividende erhalten. Wirklich vorstellen können wir uns das noch nicht, offenbaren die Versicherer doch so ihre „wirtschaftliche Not”. Würden Aktionäre da nicht ganz schnell ihr Geld abziehen?

Versicherungen kündigen oder fortführen?

Viele Versicherte fragen sich nun, ob sie ihre alsbald auslaufende Police nicht besser schnell kündigen sollen. Eine „gesicherte“ Antwort darauf gibt es nicht. Es muss von Fall zu Fall entschieden werden – auch weil bis jetzt nicht klar ist, in welchem Umfang die Versicherer tatsächlich die Bewertungsreserven kürzen werden. Für eine fundierte Entscheidung sind genaue Zahlen Ihres Versicherers nötig: Wie hoch ist der Rückkaufwert jetzt mit den aktuellen Bewertungsreserven und allen Überschüssen? Wie hoch ist die Ablaufleistung in ein, zwei oder drei Jahren einschließlich aller Überschüsse und den dann zu erwartenden Bewertungsreserven? Bekommt man sowohl bei der Kündigung als auch beim regulären Ablauf Schlussüberschüsse und wenn ja, wie viel?

Mit unserem Musterbrief können Sie Ihr Versicherungsunternehmen anschreiben, um einen aktuellen Überblick zu den Leistungen Ihres Lebensversicherungsvertrags zu erhalten.

Quelle:VZHH

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