Leef Blattwerk GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang2.1 Allgemeine Angaben Die Leef Blattwerk GmbH hat ihren Sitz in Potsdam und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit keine Jahresüberschüsse erzielt. Es handelt sich hierbei um erwartete Verluste, die sich durch Produktentwicklung, Markteinführung und Wachstum des jungen Unternehmens ergeben. Durch verschiedene Kapitalmaßnahmen, die im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt wurden, konnte das Eigenkapital und die Liquiditätssituation der Gesellschaft erheblich verbessert werden. Dies betrifft im Jahr 2022 durchgeführte Erhöhungen des gezeichneten Kapitals um EUR 4.814,00 auf EUR 57.139,00 in Verbindung mit Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 895.186,00. Die Gesellschaft könnte in ihrem Bestand gefährdet sein, wenn die eingeworbenen Gelder aus der Finanzierungsrunde Sollten die geplanten Finanzierungsmaßnahmen, insbesondere die Ausgabe der Schuldverschreibungen nicht oder in deutlich reduzierten Umfang erfolgen, könnte die Gesellschaft in ihrem Fortbestand gefährdet sein. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Annahme der Unternehmensfortführung. Da die bisherige Geschäftsentwicklung erwartungsgemäß verlaufen ist und wir vom Erfolg unseres Unternehmenskonzepts sowie von der erfolgreichen Durchführung der geplanten Finanzierungsmaßnahmen ausgehen, haben wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde in der Handelsbilanz aus Wesentlichkeitsgründen im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Kaution in Höhe von EUR 10.000,00 enthalten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Die Restlaufzeit der Forderungen und anderen sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als 1 Jahr. Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 57.139,00 (Vorjahr EUR 52.325,00). Der Bilanzverlust beträgt EUR 4.194.664,82 (Vorjahr 2.906.456,52). Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 21.734,00 (Vorjahr EUR 16.588,00). Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen EUR 979.274,85 (Vorjahr 853.260,36). Darin enthalten ist ein Mezzanine Darlehen der ILB in Höhe von EUR 750.000,00 (Vorjahr 750.000,00) mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Im Übrigen haben die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR 1.556.450,00, Vorjahr EUR 1.236.450,00). Die entsprechenden Darlehensverträge enthalten Rangrücktritte im Sinne von § 19 Abs. 2 S. 2 InsO. Die Darlehen haben unterschiedliche Restlaufzeiten, in Anbetracht der gewährten Rangrücktritte ist mit einer Rückzahlung in mehr als 5 Jahren zu rechnen. Der „nicht durch Eigenkapitel gedeckte Fehlbetrag“ zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 2.666.713,16 (Vorjahr EUR 2.278.406,52). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt. Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen. Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht. 5. Sonstige Angaben Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13 Arbeitnehmer beschäftigt. 5.2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem langfristigen Mietvertrag in Höhe von EUR 46.954,00 mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. 5.3. Geschäftsführer Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: – Claudio Fritz-Vietta 5.4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. 5.5. Nachtragsbericht Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 bereits erfolgreich zusätzliches Eigenkapital in Höhe von EUR 1.220.000,00 eingeworben (davon EUR 360.000,00 durch Wandlung von Darlehen). Darüber hinaus hat die Gesellschaft Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 748.250,00 eingeworben. Mit Urkunde vom 27. September 2023 haben die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile an der Leef Blattwerk GmbH in die Leef Holding UG (haftungsbeschränkt) eingebracht, die damit künftig die Alleingesellschafterin ist. Berlin, den 27.10.2023 _____________________________ sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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