Der dänische Spielzeughersteller Lego hat einen Gerichtserfolg errungen, der günstigeren Alternativanbietern das Geschäft erschweren könnte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem heute bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass das Design der Bausteine schutzwürdig ist.
Damit kassierte das Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte.
In dem Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist. Bisher haben Gerichte diese Frage bejaht und somit anderen Unternehmen – die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten – ermöglicht, ebenfalls derartige Bausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden.
Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Anbieter wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine nun ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen können. „Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung“, sagte Nikolas Gregor, nicht an dem Verfahren beteiligter Rechtsanwalt der Kanzlei CMS, mit Blick auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Dieses besagt, dass Legosteine nicht als Marke geschützt werden können
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