Man erinnert sich noch daran wie schell nach der Lehman Pleite sogenannte Anlegerschutzanwälte wieder mal auf Mandantenjagd waren im Internet und vielen Anlegern suggerierten „da gibt es eine reale Möglichkeit mein Geld wieder zubekommen.
Dabei war das vermutlich die grössere Abzocke. Anwaltskanzleien die das früher auf ihrer Homepage hatten, haben das mittlerweile gelöscht. Na damit kann man dann ja auch keine Werbung mehr machen. Egal Mandantenkohle eingesackt und weiter zum nächsten dummen Mandanten. Es gibt ja genug davon……….. Einem Anwalt traut ja keiner Abzockerei zu.Nun hat der BGH also erneut entschieden „keine Chance liebe Anleger, schlecht beraten von ihrem Anwalt wäre auch eine Begründung“. Freigesprochen wurde die Coba. Der BGH hat entschieden das die Commerzbank nicht verpfichtet war ihre Provisionen offenzulegen.
Die Mandantenfägerkarawane zieht weiter………………….. zum nächsten „Fall-oder den den die Anwälte daraus machen“
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