LEHNER INVESTMENTS AGMünchenHRB 228209WKN: A2DA40 / ISIN: DE000A2DA406Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlungam Dienstag, den 25. Juni 2024, um 09:00 Uhr (MESZ)im Raum 2 des Hotels Excelsior
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG über den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals Die Lehner Investments AG zeigt der Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der gesetzlichen Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung wird mit dieser Einladung genüge getan. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung einen mündlichen Bericht zur Lage der Gesellschaft und zu den von Vorstand und Aufsichtsrat zur Beseitigung des Verlustes vorgeschlagenen Maßnahmen erstatten. |
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2. |
Wahl zum Aufsichtsrat Das Mitglied des Aufsichtsrats Susan Hoffmeister hat ihr Amt zum Ablauf des 2. April 2024 niedergelegt. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 3. April 2024 Julian Winter bis zu einer Neuwahl durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei das Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in dem die Amtszeit beginnt. Herr Winter gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen als Mitglied an. |
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3. |
Beschlussfassung über die Änderung der Firmierung und entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Anpassung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung Der Wortlaut des Unternehmensgegenstands in § 2 soll auf die zukünftig vorgesehene Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angepasst werden. Die Gesellschaft soll zukünftig selbst Finanzanlagen gemäß § 34f GewO vermitteln und Anlageberatung und Anlagevermittlung für Rechnung und unter Haftung eines Wertpapierhandelsunternehmens betreiben dürfen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: „Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben innerhalb der Gruppe und die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes und Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen, offenen und geschlossenen EU-Investmentvermögen und ausländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, sowie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 GewO).“ |
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung des Nachweiszeitpunkts für den Aktienbesitz und Satzungsänderung Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. 2023 I Nr. 354) hat den Nachweiszeitpunkt für den Aktienbesitz für die Anmeldung zur Hauptversammlung in § 123 Abs. 4 S. 2 AktG geändert. Der Nachweis hat sich nicht mehr auf den Beginn des 21. Tages sondern nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die entsprechende Bestimmung in § 13 der Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 13 Abs. 4 S. 6 wird wie folgt neu gefasst: „Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tags vor der Hauptversammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.“ |
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6. |
Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderung Zum 31. Dezember 2023 wird der Jahresabschluss der Gesellschaft einen Bilanzverlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals ausweisen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll daher herabgesetzt werden. Das durch die Kapitalherabsetzung frei gewordene Kapital soll zum Ausgleich des Bilanzverlusts verwendet werden. Der darüber hinaus gehende Betrag soll in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Prüfungsauftrags der Hauptversammlung zu Sonderprüfungen und die Bestellung eines Sonderprüfers Die Hauptversammlung vom 18. August 2023 hat unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 11 die Einleitung von Sonderprüfungen zu unterschiedlichen Prüfungsgegenständen beschlossen und Frau Dr. Carola Rinker, Freiburg, zur Sonderprüferin bestellt. In den Beschlüssen sind die Prüfungsgegenstände so umfassend und so weit gefasst, dass nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aufwand für die Sonderprüfungen außer Verhältnis zu den möglichen Ergebnissen steht. Ohne ein Ergebnis vorwegzunehmen regen Vorstand und Aufsichtsrat an, die Sonderprüfung auf einige wesentliche Prüfungsgegenstände zu begrenzen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen
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II. |
Teilnahmebedingungen |
Adressen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:
Lehner Investments AG |
Ergänzungsverlangen sind schriftlich, Gegenanträge und Wahlvorschläge schriftlich oder per E-Mail an die folgende Adresse zu richten:
Lehner Investments AG |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 18. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) zugehen (Anmeldefrist).
Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellen Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu erfolgen, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages, also den 3. Juni 2024, vor der Hauptversammlung bezieht und der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse innerhalb der Anmeldefrist zugehen muss.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.
Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:
https://www.lehnerinvestments.de
Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG
Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter der oben genannten Adresse für die Anmeldung anzufordern.
München, den 17. Mai 2024
Lehner Investments AG
– Der Vorstand –
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