Lehner Investments AG
München
HRB 228209
WKN: A2DA40 / ISIN: DE000A2DA406
Gegenantrag und Wahlvorschlag
zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 25. Juni 2024, um 09:00 Uhr (MESZ)
Wir teilen gemäß §§ 125, 126, 127 AktG mit, dass der Aktionär Alpay Ece, Berlin, zu Punkt 7 der Tagesordnung folgenden Gegenantrag und Wahlvorschlag übersandt hat:
Gegenantrag und Wahlvorschlag zur außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2024
Ich beantrage, anstatt von Frau Dr. Carola Rinker, Freiburg, Herrn Holger Martens, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, geschäftsansässig bei NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, als Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zu bestellen.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung dem Vorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 7 nicht zustimmt, schlage ich vor, die Bestellung von Frau Dr. Carola Rinker zu widerrufen und stattdessen Herrn Holger Martens, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, geschäftsansässig bei NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, als Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zu bestellen.
Begründung
Als Begründung führt der Aktionär aus:
Ich schlage vor, anstelle der von der Hauptversammlung am 18. August 2023 als Sonderprüferin bestellte Frau Dr. Carola Rinker Herrn Holger Martens zum Sonderprüfer der Sonderprüfungen zu bestellen, die unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen werden sollen.
Herr Holger Martens prüft regelmäßig kapitalmarktorientierte Unternehmen und andere im Finanzsektor tätige Unternehmen als Abschlussprüfer. Er verfügt über umfangreiche und vertiefte Erfahrung als Sonderprüfer und gerichtlich bestellter Gutachter für die Bewertung von Unternehmen. Herr Martens ist hervorragend geeignet, die von der Hauptversammlung zu beschließende Sonderprüfung für die Aktionäre durchzuführen.
Darüber hinaus ist er Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und langjähriger Geschäftsführer der NPP Niethammer Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg und verfügt damit über die für die Bewertungs-, Buchhaltungs- und Rechnungslegungsfragen betreffenden weit überwiegenden Teile der Sonderprüfung die erforderlichen Qualifikationen und Sachkenntnisse mit.
Sollte die Hauptversammlung der Aufhebung der Sonderprüfungen nicht zustimmen, soll trotzdem die Bestellung von Frau Dr. Carola Rinker als Sonderprüferin widerrufen werden und stattdessen Herr Holger Martens als Sonderprüfer für die von der letzten Hauptversammlung beschlossenen Sonderprüfungen bestellt werden.
Für den Fall, dass weitere oder andere Sonderprüfungen in der Hauptversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden, behalte ich mir vor, Herrn Martens auch hierfür als Sonderprüfer vorzuschlagen.
Ich bitte um Unterstützung meines Gegenantrags und Wahlvorschlags.
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München, den 13. Juni 2024
Lehner Investments AG
– Der Vorstand –
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