Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über die Festsetzung einer Lohnuntergrenze
in der Arbeitnehmerüberlassung
Über den in der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2022 (BAnz AT 10.11.2022 B1, AT 18.11.2022 B1) näher bezeichneten Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung und den Entwurf der Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des § 3a Absatz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
wird der Tarifausschuss
am Freitag, dem 9. Dezember 2022, um 11 Uhr,
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.
Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 7. Dezember 2022, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
IIIa6-31324-18
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Christian Riechert
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