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Leihbike

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In deutschen Großstädten sind inzwischen zahlreiche Anbieter von Bike-Sharing aktiv. Während gerade Ballungsräume im Autoverkehr ersticken, können Mieträder eine echte und umweltfreundliche Alternative sein. Gründe für Leihräder sind nicht nur die praktische Nutzung für Einwegstrecken und spontane Fahrradfahrten, sondern unter anderem auch die Umgehung von lästigem Parkplatzsuchen und überfüllten Bahnen.

Das Prinzip der zahlreichen Bike-Sharing-Systeme ist meist dasselbe: Wer sich ein Fahrrad leihen will, braucht eine entsprechende App auf dem Handy. Nach der Registrierung können Sie auf einer Karte die Fahrräder in Ihrer Umgebung sehen, reservieren und leihen. Entsperrt werden die Mieträder dann mit einem Code, der Ihnen auf dem Smartphone angezeigt wird. Danach kann die Fahrt losgehen.

Kosten und Konzepte

Die Preise fürs Bike-Sharing variieren von Anbieter zu Anbieter. Eine Stunde mit dem Mietfahrrad kostet Sie nach Recherchen des ADAC im Schnitt rund zwei Euro. Zusätzlich können Gebühren für die Anmeldung sowie eine Kaution für die Räder hinzukommen. Wollen Sie sich telefonisch registrieren, verlangen einige Anbieter hierfür zudem eine Servicegebühr.

Je nach Anbieter können die Leihfahrräder nach der Nutzung an festen oder flexibel an beliebigen Stationen innerhalb des Verleihgebiets wieder abgestellt werden. Wo die festen Rückgabe-Stationen sind, können Sie über die jeweilige App oder Website des Bike-Sharing-Anbieters herausfinden.

Die größte Flexibilität bieten sogenannte Free-Floating-Systeme: Bei diesem Konzept gibt es keine festen Rückgabestationen. Sie können die Mieträder also innerhalb des Geltungsbereichs überall da im öffentlichen Raum abstellen, wo sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Drahtesel als Datensammler

Bevor Ihre Fahrt beginnen kann, müssen Sie für ein Mietfahrrad in der Regel auf dem Smartphone Ihre GPS-Ortung aktivieren und eine entsprechende App starten. So können Bike-Sharing-Anbieter gleich eine ganze Reihe an Daten sammeln: Denn neben den, für die Registrierung notwendigen, Angaben zur Person, erhalten die Unternehmen auch individuelle Bewegungsprofile ihrer Kunden. Die Anbieter sehen, wohin ihre Nutzer fahren, wo sie wie lange halten und welche Orte sie wann passieren.

Diese Verkehrsdaten könnten dann wiederum zu Werbezwecken an Dritte verkauft werden, zumindest wenn Sie in den Nutzungs- oder Datenschutzbestimmungen hierüber – und darüber welche Dritten gemeint sind – aufgeklärt werden. Eine beliebige Weitergabe ist jedoch unzulässig. Lesen Sie deswegen vor der Nutzung aufmerksam das Kleingedruckte Ihres Bike-Sharing-Anbieters.

Und auch beim Bike-Sharing gilt: Geben Sie immer nur die Daten über sich heraus, die für eine Nutzung zwingend notwendig sind. Achten Sie am besten bereits beim Download der App darauf, dem Dienst keine unnötigen Rechte zuzugestehen.

Kostenfalle: Rad-Rückgabe

Wer die Nutzungsbedingungen (AGB) der Bike-Sharing Systeme nicht gründlich liest, kann bei der Rückgabe der Räder unbewusst drauf zahlen. Denn während das Abstellen der Leihfahrräder an speziellen Stationen oder bestimmten Zonen in der Stadt kostenlos ist, können bei manchen Anbietern an anderen Orten zusätzliche Gebühren anfallen. Teilweise werden die Rückgabe-Stationen in der App besonders markiert   das muss man jedoch wissen und darauf achten. Wer sein Rad woanders abstellt, entdeckt das mitunter erst an einer zusätzlichen Gebühr auf der Abrechnung.

Informieren Sie sich deswegen vor jeder Fahrt über die Rückgabeorte, feste Stationen in der Nähe Ihres Zielortes und mögliche Zusatzgebühren, falls Sie das Rad woanders abstellen.

Quelle:VZBV

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