In den ostdeutschen Bundesländern sind Genossenschaften als Wohnraumanbieter sehr beliebt. Die Genossenschaften erfüllen dabei auch einen wichtigen sozialen Anspruch, den die Bevölkerung an bezahlbare Mieten stellt.
Wohnbaugenossenschaften sind Organisationen, die ihren Mitgliedern Wohnraum beschaffen und verwalten. Sie wurzeln in der Idee des gemeinschaftlichen und solidarischen Wirtschaftens. Das Modell der Wohnbaugenossenschaft hat sich in vielen Ländern, darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz, bewährt. Hier sind die zentralen Aufgaben von Wohnbaugenossenschaften:
- Wohnraumbeschaffung: Hauptaufgabe ist die Schaffung von Wohnraum, sei es durch Neubau, Erwerb bestehender Immobilien oder Modernisierung von Altbauten.
- Verwaltung und Instandhaltung: Nach Schaffung des Wohnraums kümmern sich die Genossenschaften um die laufende Verwaltung und Instandhaltung der Wohnungen und Gebäude.
- Vermietung: Die Wohnungen werden in der Regel zu günstigen Mieten an Genossenschaftsmitglieder vermietet. Ein besonderes Merkmal ist oft ein lebenslanges Wohnrecht, sofern die Mitglieder ihre Pflichten erfüllen.
- Gemeinschaftliche Aktivitäten: Viele Genossenschaften betonen die Gemeinschaft und fördern Aktivitäten wie Feste oder Versammlungen. Einige haben auch Gemeinschaftsräume.
- Partizipation und Mitbestimmung: Mitglieder einer Genossenschaft haben Mitspracherechte, etwa durch regelmäßige Mitgliederversammlungen.
- Förderung von Nachhaltigkeit: Einige Genossenschaften setzen auf ökologische Nachhaltigkeit und bauen energieeffiziente Wohnungen.
- Solidarische Wirtschaftsweise: Sie arbeiten in der Regel nicht gewinnorientiert. Überschüsse werden oft reinvestiert.
Der Vorteil von Wohnbaugenossenschaften besteht darin, dass sie ihren Mitgliedern sicheren und bezahlbaren Wohnraum bieten. In Zeiten steigender Mieten kann das Genossenschaftsmodell eine attraktive Alternative sein.
In Leipzig wird aktuell viel über bezahlbaren Wohnraum diskutiert. Nicht nur der Wohnraum muss bezahlbar sein, auch die Rahmenbedingungen für private Investoren müssen passen. Jeder Privatinvestor ist zugleich Unternehmer und prüft die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Wenn diese nicht gegeben ist, wird er davon Abstand nehmen. Für größere Projekte benötigt man in Deutschland, speziell in Leipzig, bis zu 12 Jahre für einen B-Plan. Solche Zeiträume sind für Unternehmer schwer planbar. Hier muss die Stadt handeln. Ich erinnere mich an das Investitionsvorranggesetz nach der Wende, das Leipzig geprägt hat.
Doch warum ist es politisch nicht möglich, eine ähnliche gesetzliche Regelung für den Wohnungsbau zu finden? Man könnte diese Regelung zunächst auf 10 Jahre begrenzen. Zudem sollten Parteien Bauprojekte nicht durch überzogene Forderungen verteuern, sodass Investoren sich zurückziehen. Leipzig ist ein gutes Beispiel dafür. Die amtierende Stadtratskoalition aus Grünen, Linken und SPD hat Forderungen, die viele Investoren nicht erfüllen können und wollen.
Mit ihrem Verhalten tragen diese Parteien zur Mietsteigerung in Leipzig bei, da durch ihre Forderungen weniger in Leipzig gebaut wird und dadurch der Druck auf den Wohnungsmarkt steigt.
Überlegen sollte man sich auch, ob man Genossenschaften nicht die Grunderwerbssteuer auf 20 Jahre ratierlich bezahlen lässt oder sie ganz erlässt. Zusätzlich sollte man bei Bauvorhaben für preisgünstigen Wohnraum den Genossenschaften die Mehrwertsteuer erlassen oder auf einen Steuersatz von 5% reduzieren. Städte und Gemeinden wiederum sollten prüfen, ob sie Grundstücke nicht auf Erbpachtbasis an die Genossenschaften vergeben können.
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