Leipziger Stadtbau Aktiengesellschaft
Leipzig
Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)
Die Gesellschaft in Firma Leipziger Stadtbau Aktiengesellschaft mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 15193, ist Alleingesellschafterin der Gesellschaft in Firma LSB Handelshof GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 207484.
Es ist beabsichtigt, die LSB Handelshof GmbH als übertragende Gesellschaft nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Leipziger Stadtbau Aktiengesellschaft als aufnehmende Gesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen. Da sich das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft vollständig in der Hand der aufnehmenden Gesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.
Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
Leipzig, den 04.05.2021
Leipziger Stadtbau Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leipzig
Patrik Fahrenkamp
Vorstand
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