Startseite Allgemeines Justiz Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“
Justiz

Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“

olkazuraw (CC0), Pixabay
Teilen

In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ (vgl. Pressemitteilung vom 05.12.2022) haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt zum 01.01.2022 aktualisiert wurden. Zu finden sind sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/index.php

Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...